Inszenierung an der Komischen Oper
entstand 1963. Felsenstein hat diese Operette auch 1965 in Frankfurt/Main als Gast
inszeniert.
Während in der Untersuchung des ›Hoffmann‹-Films die Konsequenzen des musizierenden Theaters für die Stück-Dramaturgie im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen sollen, widmet sich das ›Blaubart‹-Kapitel dem stilistischen Element der Parodie, das zu Felsensteins Theater, das möglichst die Anteilnahme des Publikums zu erzielen sucht, quer steht. Inwiefern und warum das so ist, soll darin deutlich werden. Weniger die filmisch-technische Umsetzung wird im Mittelpunkt stehen, als am konkreten Beispiel nachzuzeichnen, was an diesen Filmen musizierendes Theater ist. Insofern wird der Bedeutung Rechnung getragen, die die Filme auch für Felsenstein und die damalige Kulturpolitik hatten: Sie sind Dokumente seines Theaterschaffens.62
3.3.1. Felsensteins ›Hoffmanns Erzählungen‹Es soll im Rahmen der Analyse weiterhin gezeigt werden, dass einige der Begriffe Felsensteins, die er für seine Stückanalyse anerkannte und die freilich pragmatisch auf den Zweck einer Inszenierung hin ausgerichtet waren, auch für eine theoretische Befassung mit vorliegenden Operninszenierungen fruchtbar sind. Was Götz Friedrich, der langjährige und damals sehr enge Mitarbeiter Felsensteins, 1962 – also im direkten zeitlichen Umfeld der beiden Offenbach-Inszenierungen – schrieb, soll in beiderlei Hinsicht, auf das Stück und auf Felsensteins Inszenierung, erwiesen werden: »Wird der Begriff der Handlung als das schöpferische Grundgesetz des Musiktheaters akzeptiert, dann gewinnnen wir zweierlei: das allgemeinverbindliche Arbeitsmittel auf dem Wege zur gültigen szenischen Verlebendigung einer Partitur und das zuverlässige Kontrollmittel, das darüber entscheidet, ob die betreffende Interpretation und ihre Darstellung richtig sind.«63
Felsensteins Begriff der »musikalischen Handlung«,64
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