C. Kulturprogramm des Bundes Deutscher Liebhaberorchester
Der Bund Deutscher Liebhaberorchester (BDLO) pflegt in seinen Musiziergemeinschaften die
wertvolle Instrumentalmusik aus Vergangenheit und Gegenwart. Er begegnet den durch
Vermassung und Technisierung drohenden Volksgefahren, indem er auf dem Wege des
disziplinierten Zusammenspiels unter künstlerischer Leitung das tätige Musikerlebnis
und das kulturelle Verantwortungsbewußtsein fördert. Diesem Ziel dienen folgende
Grundsätze:
- Die Musiziergemeinschaften des BDLO treiben Musik um ihrer selbst willen und im
Dienste des Gemeinwohls. Sie lehnen gewerbliche Betätigung und wirtschaftlichen
Wettbewerb mit Berufsmusikern ab.
- Die kulturellen Aufgaben der Musiziergemeinschaften des BDLO haben gegenüber
der Geselligkeit den unbedingten Vorrang.
- Das öffentliche Konzert bedeutet für die Musiziergemeinschaften des BDLO
die Ablegung einer Bewährungsprobe, nicht aber den alleinigen Zweck ihrer
Probenarbeit, die ihren Wert in sich selbst trägt.
- Die Musiziergemeinschaften des BDLO wetteifern künstlerisch miteinander, ohne
wesensfremde Erscheinungen aus dem Sportbetrieb zu übernehmen.
- Die künstlerische Leitung der Musiziergemeinschaften des BDLO soll in der Hand
von Fachmusikern liegen, die für ihre besonderen Aufgaben vom BDLO gefördert
werden.
- Der BDLO erwartet, daß seine Musiziergemeinschaften die für ihre Arbeit
notwendigen Proben- und Konzerträume von öffentlicher Hand bereitwillig
überlassen werden.
- Der BDLO erwartet zur Durchführung seiner öffentlichen Aufgaben Unterstützung
durch Zuschüsse aus dem Kulturhaushalt des Bundes, der Länder, Städte und
Gemeinden für seine Musiziergemeinschaften und ihre Organisation.
- Der BDLO erwartet die Hinzuziehung von Vertretern der Musiziergemeinschaften
und ihrer Organisation zu den Kulturausschüssen und Beiräten des Bundes, der
Länder, Kreise, Stadt- und Landgemeinden sowie der Rundfunkanstalten.
- Der BDLO
erwartet die Gewährung von Steuerfreiheit für seine Musiziergemeinschaften, damit
diese ihre künstlerischen und volksbildenden Aufgaben erfüllen können, besonders
im Hinblick darauf, daß die Arbeit der Musiziergemeinschaften von den Mitgliedern
unverhältnismäßig hohe materielle Opfer erfordert.
- Der BDLO erwartet von den Musiklehrern, den Schulen, Hochschulen und dem
Rundfunk Verständnis für den kulturellen Wert seiner Musiziergemeinschaften und
ihre Förderung durch Zusammenarbeit, damit weite Bevölkerungskreise, besonders
die der heranwachsenden Jugend, zur Instrumentalmusik gelangen.
Zeitschrift »Das Liebhaberorchester« 15. Jg. 1967, Heft 1/2, S. 28
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