4.2 Die optische Aufbereitung von Synkopen 109 oejw oejoe oeoe ˙ oe. oejoe 46 46 −→ 5 4 5 4 1 2 1 2 1 1 2 1 2 1 1 2 1 2 1 1 2 1 2 1 oer˙ oej. oeoe. oe oeoe. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 43 43 −→ 4 3 3 4 3 3 2 2 2 2 2 2 Abbildung 4.4: Oben: Die Ganze Note muß in diesem Beispiel mehrfach zerlegt wer-den (Regel 2 und 1). Unten: Durch Anwendung der 1. Regel entsteht als Spaltprodukt der Notenwert 5 16 , der nur mittels Überbindungen ( 1 4 + 1 16 ) dargestellt werden kann. besteht dieser Unterschied in einer leichten Gewichtdifferenz auf der schwereren Einsatzzeit unmittelbar vor der Synkope. Genauer gesagt, liegt immer dann ein zu zerlegender Notenwert vor, wenn neben der oben genannten Bedingung zusätzlich der Gewichtsunterschied zwischen der Synkopeneinsatzzeit und der schwereren Zeit davor genau 1 beträgt. Im letztgenannten Beispiel mit lombardischem Rhythmus geht den Synkopen jeweils unmittelbar eine um mindestens 2 schwerere Zeit voraus; die betroffenen Noten werden somit nicht zerlegt. Sowohl beim obigen als auch im folgendem Dreivierteltakt-Beispiel unterscheiden sich die ausschlaggebenden Ge-wichte lediglich um 1, also wird der synkopische Notenwert aufgespalten: 43 43 oe oeoe oe. −→ oe oeoe oe oe 412131 2 1 3 1 2 1 41 2 1 3 1 2 13121 Damit sind nun alle Regeln zusammengetragen, die zum generellen Auffinden synkopenbedingter Spaltpunkte benötigt werden. Dennoch können allein auf ihrer Grundlage noch keine in jedem Fall korrekten Notendarstellungen erzielt werden. Zum einen bedürfen lange Notenwerte eventuell einer mehrfachen Zerlegung, so daß die drei Regeln erneut auf alle rechts abgespaltenen Noten angewandt wer-den müssen, und zum anderen können durch die Zerlegungen Notenwerte entste-hen, die nicht durch eine Einzelnote darstellbar sind (Abb. 4.4). In unmittelbarem Zusammenhang mit dem letztgenannten Aspekt steht auch die Behandlung von Mehrfachpunktierungen. Je nachdem wie viele Wertpunkte hinter einer Note zuge-lassen werden, resultieren unterschiedliche Notenwertdarstellungen aus den Synko-pen und den nicht-synkopischen, mehrfach punktierten Noten. Beim Überschreiten der vorgegebenen Punktierungsobergrenze müssen die betroffenen Noten also ge-gebenenfalls in geringer punktierte und mit Überbindungen versehene Notenfolgen zergliedert werden. Bekanntermaßen sind unter Zuhilfenahme von n Punkten nur Notenwerte der Form n n 1 2k = b 2n · 2n−k w = b · k=0 k=0