4.2 Die optische Aufbereitung von Synkopen 113 aufbereitet und gegebenenfalls in mehrere Einzelsymbole zerlegt. Ihre diesbezügli-che Behandlung unterscheidet sich allerdings deutlich von der oben beschriebenen Notenzerlegung zugunsten einer rigoroseren, um einiges komplexeren Aufspaltung. Eine Regel zur Pausennotation verbietet generell synkopierende Pausen, d.h. die schwerste Zeit, die ein einzelnes Pausenzeichen einschließt, ist immer seine Ein-satzzeit. 33 Eventuell vorhandene synkopische Pausen müssen deshalb an sämtlichen schwereren Zeiten zerlegt werden: oe Ó oe −→ oe OE OE oe 44 44 3121 3121 Diese Vorschrift ist das Äquivalent zur ersten Notenzerlegungsregel, allerdings mit einer schwächeren Bedingung, so daß sie häufiger zur Anwendung kommt. Wie gleich gezeigt werden wird, muß die Bedingung sogar noch weiter abgeschwächt werden, da eine Pause bereits dann zerlegt wird, wenn sie ein mit ihrem Ein-satzzeitgewicht identisches metrisches Gewicht kreuzt. Dies ist auf eine Forderung zurückzuführen, welche Pausen nur in solchen Fällen das Ausfüllen eines Zeitin-tervalls w ganzzahlig ist und ein vollständig mit w-Pausen w gestattet, in denen T gefüllter imaginärer Takt an keiner Stelle eine Synkope besitzt.34 Im konkreten Beispiel des 6 4 -Takts verbietet diese Vorschrift den Gebrauch von Halben Pausen, 4 : 1 2 = 3 Pausen dieser Art komplett gefüllt werden könnte, da der Takt zwar mit 6 die zweite aber eine Synkope bildet, die gemäß der ersten Pausenzerlegungsregel zerteilt wird. Aus diesem Grund muß bei dieser Taktart normalerweise auf Viertel-pausen zurückgegriffen werden: oe Ó oe Ó −→ oe OE OE oe OE OE 41131 1 41 131 1 46 46 Unter Verwendung metrischer Gewichte bedeutet dies einerseits die Pausenteilung an gleichschweren Zeiten; andererseits muß die Zerlegung von »unpassenden« Pau-sen aus Symmetriegründen auch dann erfolgen, wenn sie auf einer schweren Zeit beginnen: Ó oe Ó oe −→ OE OE oe OE OE oe 41131 1 41 131 1 46 46 Aus den Vorschriften zur Aufteilung von Einzelnoten und Akkorden geht unmit-telbar hervor, daß Noten auf der ersten Taktzählzeit nur zur Umgehung von Mehr-fachpunktierungen zerlegt werden.Wie schon am obigen Beispiel ersichtlich, verhält 33 Vgl. Chlapik (1987), S. 52. 34 Diese Regel wird in der Literatur leider nicht konkretisiert, sondern nur indirekt über verschie-dene Beispiele angedeutet (z.B. in Read (1979), S. 97–101). Die hier vorgenommene Verallge-meinerung konnte anhand verschiedener Partituren bestätigt werden.