114 Die Realisation taktart-konformer Rhythmusnotationen sich dies bei den Pausen völlig anders. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pause bei zusammengesetzten Taktarten zu Beginn des ersten oder zu Beginn eines anderen Teilbereichs des Taktes einsetzt. Die starke Gewichtung der ersten Zählzeit wirkt aus diesem Blickwinkel folglich kontraproduktiv, denn in Verbindung mit Pausen kommt ihr im Vergleich zu den übrigen Teiltaktanfängen keinerlei Sonderstellung zu. Um dies zu gewährleisten, muß das Gewicht der ersten Zählzeit um 1 vermindert werden, wenn der Takt mit einer Pause beginnt. Die dem letzten Beispiel unterlegte Gewichtfolge 4,1,1,3,1,1 wird demzufolge in die symmetrische Form 3,1,1,3,1,1 über-führt. Nun sind zwar die gewichtstechnischen Voraussetzungen geschaffen, doch welche Regel muß letztlich angewandt werden, um Pausen auf schweren Zeiten kor-rekt zu zerlegen? Dies ist in der Tat eine in ihrer Allgemeingültigkeit nicht leicht zu beantwortende Frage, da nur genau diejenigen Fälle auszusondern sind, die im obigen Sinn »unpassende« Pausen darstellen. Nach eingehenden Untersuchungen hat sich das für diese Pausenklasse entscheidende Merkmal im Vergleich zu kor-rekt notierten Pausen in Form einer stärkeren gewichtsmäßigen Linkslastigkeit des eingeschlossenen Zeitintervalls herauskristallisiert. Das Gewicht ihrer Einsatzzeiten ist stets um 2 größer als die Einsatzzeit der Folgenote bzw. -pause. Aufgrund der ersten und dem bisher herausgearbeiteten Teil der zweiten Regel befindet sich die schwerste Einsatzzeit des Intervalls [ei, ej ] an seinem Anfang ei, alle anderen Zeiten sind also leichter. Natürlich existiert unter den Gewichten dieser leichteren Zeiten ein Maximum und eben dieses kennzeichnet die Stelle, an der die Pause zerlegt werden muß. Gibt es mehrere Maxima – wie im obigen Beispiel die »1« –, so wird die jeweils kleinste der zugehörigen Einsatzzeiten als Spaltpunkt gewählt. Prinzipiell sind damit alle Zerlegungskriterien zusammengetragen, die im Zu-sammenhang mit Pausen zum Einsatz kommen können. Wie bei den Noten kann es passieren, daß die Kriterien für die rechts abgespaltene Pause erneut greifen und sie in weitere kleinere Werte zerlegt werden muß. Neben diesen metrum-basierten Regeln existiert allerdings noch eine Vorschrift, die den gerade geschilderten Ge-setzmäßigkeiten zuwider laufen kann. Diese Ausnahmeregelung untersagt nämlich in bestimmten Situationen die Pausenaufspaltung, so daß eventuell bereits zerlegte Pausen wieder zusammengefügt werden müssen. In den beispielhaften Aufzählun-gen der meisten Autoren geht sie leider verloren und auch ein Großteil der an-spruchsvollen Notensatzsysteme beherzigen sie nicht. Die Rede ist von folgender Regel: »Vier gleichwertige Pausen können in einem Takte niemals nebeneinander stehen.«35 Das klassische Beispiel für den Einsatz dieser Vorschrift sind zweiteilige, symme-trisch gebaute Takte mit ternärem Metrum, bei denen sich in jeder Hälfte ein 35 Hader (1948), S. 57.