- 241 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (240)Nächste Seite (242) Letzte Seite (246)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

C.  Kulturprogramm des Bundes Deutscher Liebhaberorchester

Der Bund Deutscher Liebhaberorchester (BDLO) pflegt in seinen Musiziergemeinschaften die wertvolle Instrumentalmusik aus Vergangenheit und Gegenwart. Er begegnet den durch Vermassung und Technisierung drohenden Volksgefahren, indem er auf dem Wege des disziplinierten Zusammenspiels unter künstlerischer Leitung das tätige Musikerlebnis und das kulturelle Verantwortungsbewußtsein fördert. Diesem Ziel dienen folgende Grundsätze:

  1. Die Musiziergemeinschaften des BDLO treiben Musik um ihrer selbst willen und im Dienste des Gemeinwohls. Sie lehnen gewerbliche Betätigung und wirtschaftlichen Wettbewerb mit Berufsmusikern ab.
  2. Die kulturellen Aufgaben der Musiziergemeinschaften des BDLO haben gegenüber der Geselligkeit den unbedingten Vorrang.
  3. Das öffentliche Konzert bedeutet für die Musiziergemeinschaften des BDLO die Ablegung einer Bewährungsprobe, nicht aber den alleinigen Zweck ihrer Probenarbeit, die ihren Wert in sich selbst trägt.
  4. Die Musiziergemeinschaften des BDLO wetteifern künstlerisch miteinander, ohne wesensfremde Erscheinungen aus dem Sportbetrieb zu übernehmen.
  5. Die künstlerische Leitung der Musiziergemeinschaften des BDLO soll in der Hand von Fachmusikern liegen, die für ihre besonderen Aufgaben vom BDLO gefördert werden.
  6. Der BDLO erwartet, daß seine Musiziergemeinschaften die für ihre Arbeit notwendigen Proben- und Konzerträume von öffentlicher Hand bereitwillig überlassen werden.
  7. Der BDLO erwartet zur Durchführung seiner öffentlichen Aufgaben Unterstützung durch Zuschüsse aus dem Kulturhaushalt des Bundes, der Länder, Städte und Gemeinden für seine Musiziergemeinschaften und ihre Organisation.
  8. Der BDLO erwartet die Hinzuziehung von Vertretern der Musiziergemeinschaften und ihrer Organisation zu den Kulturausschüssen und Beiräten des Bundes, der Länder, Kreise, Stadt- und Landgemeinden sowie der Rundfunkanstalten.
  9. Der BDLO erwartet die Gewährung von Steuerfreiheit für seine Musiziergemeinschaften, damit diese ihre künstlerischen und volksbildenden Aufgaben erfüllen können, besonders im Hinblick darauf, daß die Arbeit der Musiziergemeinschaften von den Mitgliedern unverhältnismäßig hohe materielle Opfer erfordert.
  10. Der BDLO erwartet von den Musiklehrern, den Schulen, Hochschulen und dem Rundfunk Verständnis für den kulturellen Wert seiner Musiziergemeinschaften und ihre Förderung durch Zusammenarbeit, damit weite Bevölkerungskreise, besonders die der heranwachsenden Jugend, zur Instrumentalmusik gelangen.

Zeitschrift »Das Liebhaberorchester« 15. Jg. 1967, Heft 1/2, S. 28


Erste Seite (i) Vorherige Seite (240)Nächste Seite (242) Letzte Seite (246)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 241 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit