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DAS VERHÄLTNIS DES SCHAFFENDEN MUSIKERS ZUM RUNDFUNK

VON

MAX BUTTING


I


Das Verhältnis des schaffenden Musikers zum Rundfunk ist in jedem einzelnen Fall eine Folge geistiger und artistischer Einstellung. Die Institution abzulehnen, kommt wohl ernsthaft nicht mehr in Frage, aber über die Aufgaben und Möglichkeiten des Rundfunks kann man heute noch sehr verschiedener Meinung sein.


Über die Aufgaben, die dem Rundfunk auf dem Gebiet der Musik erwachsen, ist oft geschrieben worden. Man ist sich darüber einig, daß er unterhalten kann, also Unterhaltungs- und Tanzmusik aufführen soll, und auch darüber, daß er — soweit es ihm technisch möglich ist — die Kenntnis mit musikalischen Kunstwerken zu vermitteln hat. Er leistet so allen denen, die aus irgendwelchen Gründen nicht in Oper und Konzert gehen können, große Dienste, selbst wenn seine Lautsprecherdarbietungen den originalen Aufführungen nicht gleichwertig erachtet werden. Aber noch gar nicht einig ist man sich über die Möglichkeit einer originalen Rundfunkkunst, einer Musik, die ihrem ganzen Wesen nach aus dem Lautsprecher als echt und unmittelbar und vielleicht in anderer Darstellung als unvollkommen oder unrichtig empfunden würde.


Zweierlei ist ohne weiteres zuzugestehen. Die Institution des Rundfunks ist noch jung; was sie an Musik bietet, sind, mit wenigen Ausnahmen, Werke, die in anderm und sogar in anders bestimmtem Sinne geschaffen wurden, als der Rundfunk fordert. Ferner ist die technische Übertragung durchaus noch nicht einwandfrei. Aus diesen beiden Gründen konnte ein Schaffender den künstlerischen Wert von Rundfunkaufführungen — selbst wenn er sie als Hilfsmittel einer gewissen kulturellen Bedeutung in dem Sinne billigt, daß die Hörer ein Werk überhaupt kennenlernen –– für so gering halten, daß er es für sein eigenes Schaffen ablehnt, im Dienste des Rundfunks zu arbeiten Er wurde den Lautsprecherdarbietungen nur den Wert zusprechen, den er den Reproduktionen von Gemälden zuerkennt; und das nicht allein


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