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die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden vor, um die Nutzung auch von kopiergeschützten Inhalten zu ermöglichen.

Erfreulicherweise haben als erste Branchen die Musikwirtschaft und die Buchbranche eine solche Vereinbarung mit Der Deutschen Bibliothek geschlossen. Durch diese Vereinbarung sind die berechtigten Interessen Der Deutschen Bibliothek und der einzelnen Nutzer, aber auch die Interessen der Rechteinhaber und Verwerter gesichert. »Die jetzt geschlossene Vereinbarung erlaubt Der Deutschen Bibliothek eine rationelle Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages und schafft Klarheit für den Umgang mit geschützten Medien wie Tonträgern und CD-ROMs im Verhältnis zu den Nutzern der Einrichtungen. Damit wird Rechtssicherheit für die Arbeit Der Deutschen Bibliothek geschaffen«, erklärt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek in einer Presseerklärung vom 18.01.2005.25

25Die gemeinsame Presseerklärung Der Deutschen Bibliothek, des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sowie des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft ist unter http://www.langzeitarchivierung.de/downloads/texte/presse_2005_01_18.pdf (Link vom 28.01.2005) abrufbar.

Eine Voraussetzung für die Veröffentlichung von Content im Internet ist die Festlegung des ›elektronischen Standortes‹, an dem der Content abgelegt ist. Gegenwärtig wird die ›elektronische Adresse‹ überwiegend in Form des ›Uniform Resource Locators‹ (URL) realisiert. Jeder URL ist weltweit eindeutig. Aus diesem Grund werden URLs sowohl für den Zugriff auf den Content als auch als Identifier für das Zitieren von Content verwendet. Die URLs können sich als Referenzen im Content selbst oder als Verweise in Nachweisdiensten, wie Katalogen, Linksammlungen etc. befinden. URLs und Hyperlinks sind also standortabhängige Referenzierungssysteme. Wird jedoch der Standort des Contents verändert, sind alle Referenzen auf diesen falsch und somit nicht mehr verwendbar, von einer dauerhaften Stabilität der Informationen kann also keine Rede sein. Es besteht Bedarf, dass sowohl Autoren als auch Informationsprovider dauerhafte Adressierungsmechanismen verwenden. In der Vergangenheit gab es alternative Ansätze26

26Hier sei z. B. auf den ISO-Standard HyTime (Hypertime/Time-based Structuring Language) verwiesen, der sich allerdings nicht durchsetzen konnte. Des Weiteren existieren noch assoziierte XML-Standards zur Verlinkung wie z. B. HLink (Link recognition for the XHTML Family W3C) oder XLink (XML Linking Language), die den semantischen Funktionsumfang von HTML erweitern. Allerdings ist eine vollständige standortunabhängige Adressierung nicht möglich.
, in Hypertextsystemen eine standortunabhängige Adressierung zu ermöglichen, indem man die Link-Zielpunkte von der direkten Referenz auf den Standort getrennt hat. Diese Ansätze sind allerdings zum großen Teil abhängig von jeweiligen Anwendungen und sie verfügen über keinen Mechanismus, der eine vollständige standortunabhängige Adressierung erlaubt.

Zudem existieren verschiedene Methoden, um die Nachteile von standortgebundenen Verweisen zu kompensieren und so eine zeitliche Stabilität der Adressen zu gewährleisten:

  • Die Verwendung von URLs, aus denen ein Server den Speicherort in Form von CGI-Skripten oder Datenbanken dynamisch ermittelt.
  • Die Nutzung von Vergabealgorithmen für die Bildung einer beständigen URL-Namensstruktur.


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