28[Wolf(1974), S. 270]. |
Ein weiterer Meilenstein im 19. Jahrhundert war die Gründung des »Börsenverein(s) der deutschen Buchhändler zu Leipzig« 1825. Der Verein hat seitdem auf mannigfache Weise zum Erhalt und Ausbau der Literaturvielfalt beigetragen. Seine besonderen Verdienste sind u. a. die Schaffung grundlegender Gesetze und Verordnungen wie z. B. des Urheber- und Verlagsrechts, der Kampf gegen Raubdrucke, die für den Buchhandel existentielle Preisbindung, die Abschaffung der Pressezensur (1848) und die Herausgabe des »Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel«.
Bevor im nächsten Kapitel auf die heute existierenden verschiedenen Druckverfahren eingegangen wird, sollen noch kurz zwei wichtige Errungenschaften des 19. bzw. 20. Jahrhunderts erwähnt werden: Zum einen die Verabschiedung des ersten Urheberrechts29
29Bei dem 1839 verabschiedeten Urheberrecht genießen Werk einschließlich Titel eine 30-jährige Schutzfrist. In Österreich hingegen wurde erst im Jahr 1846 ein kaiserliches Patent »zum Schutz des literarischen und artistischen Eigentums gegen unbefugte Veröffentlichung, Nachdruck und Nachbildung« erlassen. 1886 folgte die Berner Konvention für das internationale Urheberrecht auf Gegenseitigkeit und 1965 nach einigen Zwischenstufen die Neufassung des deutschen Gesetzes über Urheberrecht mit Verlängerung auf 70 Jahre. Eine weitere Reform des Urheberrechts wurde am 22. März 2002 durch das »Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern« verabschiedet (vgl. § 31–36 sowie § 132, BGBl. I, S. 1155ff.). Eine eindeutige Verbesserung der Nutzung von Werken zu Forschungs- und Unterrichtszwecken stellt die Beschlussvorlage zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 9. April 2003 dar. (vgl. Drucksache des Bundestages 15/837, abrufbar unter http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/ent/1500837.pdf (Link vom 15.7.2005)). |