Die Diskussion der instrumentaltechnischen Voraussetzungen soll hier für
eine computergestützte Interpretation geführt werden, wobei das Augenmerk
vordringlich auf die Zusammenhänge zwischen dem durch Steuerdaten gelenkten
Klangerzeuger2
Die Interpretationsdaten als Steuerdaten (MIDI-Code)Das Ergebnis einer computergestützten Interpretation muß eine Datei sein, die den interpretierten Notentext in einer Form festschreibt, so daß ein Klangerzeuger, der über einen Computer angesteuert wird, diese Daten in vernehmbaren Schall umsetzen kann. Hierfür kommt in erster Linie der MIDI-Code in Frage, der gegenüber dem symbolischen Notentext einen physikalischen Output darstellt, da er in seiner Funktion als Steuerdaten eine Interpretation festschreibt. Im Gegensatz zu der Partituranweisung „klingt wie notiert“ bei transponierenden Instrumenten, kann für MIDI-Daten die Bezeichnung „klingt wie interpretiert“ geprägt werden. Selbst wenn der MIDI-Code den uninterpretierten Notentext beinhaltet, die Angaben einer Partitur also exakt codiert wurden3
Sichtbare Ausgabe der InterpretationsdatenZusätzlich zu einer nur hörbaren Interpretation bietet der MIDI-Code einen optischen Einblick in das Interpretationsgeschehen. Die interpretatorischen Veränderungen am Notentext können sichtbar erfaßt werden, die Abweichungen, die durch Änderungen an Artikulation, Dynamik und Agogik gegenüber dem unangetasteten Notentext auftreten, können gegenübergestellt und vermessen werden. Der Verbalisierung einer Interpretation kann – quasi als Beweis – ein grafischer Beleg an die Seite gestellt werden.
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