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Die Diskussion der instrumentaltechnischen Voraussetzungen soll hier für eine computergestützte Interpretation geführt werden, wobei das Augenmerk vordringlich auf die Zusammenhänge zwischen dem durch Steuerdaten gelenkten Klangerzeuger2
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Der Begriff Instrument wird hier generell mit dem Begriff Klangerzeuger gleichgesetzt, um die über das akustische Instrumentarium hinausgehende digitale Instrumentaltechnologie notwendigerweise mit einzubeziehen.
einerseits und die Wirkung der interpretatorisch verformten musikalischen Parameter andererseits gerichtet werden soll.

Die Interpretationsdaten als Steuerdaten (MIDI-Code)

Das Ergebnis einer computergestützten Interpretation muß eine Datei sein, die den interpretierten Notentext in einer Form festschreibt, so daß ein Klangerzeuger, der über einen Computer angesteuert wird, diese Daten in vernehmbaren Schall umsetzen kann. Hierfür kommt in erster Linie der MIDI-Code in Frage, der gegenüber dem symbolischen Notentext einen physikalischen Output darstellt, da er in seiner Funktion als Steuerdaten eine Interpretation festschreibt. Im Gegensatz zu der Partituranweisung „klingt wie notiert“ bei transponierenden Instrumenten, kann für MIDI-Daten die Bezeichnung „klingt wie interpretiert“ geprägt werden.

Selbst wenn der MIDI-Code den uninterpretierten Notentext beinhaltet, die Angaben einer Partitur also exakt codiert wurden3

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Eine solche „exakte“ Codierung ist durch den MIDI-Code nur in Ansätzen möglich, da bei Steuerdaten für ein Instrument Pausen und Taktstriche – um nur zwei wesentliche Bestandteile eines Notentextes zu nennen – nicht von Relevanz sind.
, muß im Prinzip von einer Interpretation gesprochen werden. Denn schon hier ergeben sich bei der Codierung bestimmter Parameter einer Note gewisse Abhängigkeiten vom verwendeten Instrumentarium. Als ein Beispiel sei hier die Umsetzung der Dynamik herausgegriffen: Ist diese im symbolischen Notentext durch relationale Angaben gekennzeichnet, die bei einer Interpretation vom Interpreten automatisch den instrumentalen und räumlichen Gegebenheiten anzupassen sind, müßte bei einer Umsetzung in den MIDI-Code sowohl die Zuordnung der Dynamikangabe zum entsprechenden Velocitywert, als auch der für die Umsetzungskontrolle verwendete Klangerzeuger benannt werden. Damit wäre die korrekte Umsetzung der Dynamik für diesen einen bestimmten Klangerzeuger festgeschrieben. Die Verwendung eines anderen Klangerzeugers würde u.U. eine so nicht intendierte Dynamik wiedergeben.

Sichtbare Ausgabe der Interpretationsdaten

Zusätzlich zu einer nur hörbaren Interpretation bietet der MIDI-Code einen optischen Einblick in das Interpretationsgeschehen. Die interpretatorischen Veränderungen am Notentext können sichtbar erfaßt werden, die Abweichungen, die durch Änderungen an Artikulation, Dynamik und Agogik gegenüber dem unangetasteten Notentext auftreten, können gegenübergestellt und vermessen werden. Der Verbalisierung einer Interpretation kann – quasi als Beweis – ein grafischer Beleg an die Seite gestellt werden.


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