- 152 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit 
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einen Einzelnen ist es ein ›full-time-job‹). Ist der Vorstand der Entscheidungsträger, sollte er sich aus aktiven, nicht aus passiven Vereinsmitgliedern zusammensetzen. Angesichts der meist geringen Würdigung dieser Arbeit durch die übrigen Orchestermitglieder (»der macht das doch gerne«) sind Gefühle der Enttäuschung, aber auch Stolz über die Gewichtigkeit der eigenen Person ambivalent verknüpft. Angesichts der Komplexität der Vorgänge ist ein Deligieren einzelner Aufgaben an andere Orchestermitglieder nur bedingt möglich. Die Hilfsangebote Einzelner sind auch nicht immer verläßlich. Die Erfahrung hat gezeigt, daß der organisatorische Apparat am besten funktioniert, wenn eine Person hauptverantwortlich ist. An ihrer Kompetenz hängt dann allerdings der Erfolg des ganzen Orchesters. Eine ausgefeilte Satzung und detaillierte Planung der einzelnen Vorgänge können einen reibungslosen Ablauf der Arbeitsphase und eine hohe Akzeptanz sicherstellen (»die Regeln folgen einem Prinzip und nicht persönlicher Bestimmung, – das wird von allen akzeptiert, wenn es von Anfang an so gehandhabt wird«). Die Machtverteilung zwischen Dirigent und Vorstand/Organisator entscheidet über die Handlungsfreiheit des Organisators als »Anwalt des Ensembles« (z.B. »Dirigent will Veränderungen vermeiden und behindert den Vorstand«). Ist das Orchester einer Institution angegliedert, wird deren Kontaktperson als »Geschäftsführer im Hauptberuf« angesehen, auch wenn der Umfang der ehrenamtlichen Arbeitsleistung beträchtliche Ausmaße annimmt. Die Anbindung an eine Bildungsinstitution (z.B. VHS, Universität) ermöglicht es, einen beträchtlichen Anteil organisatorischer Aufgaben im Rahmen der Gesamtstruktur zu erledigen. Informationsdefizite sich selbst verwaltender Orchester werden vor allem in den Bereichen der Rechtsfragen, z.B. Urheberrecht, GEMA-Pflicht, Gemeinnützigkeit (»bringt nur Vorrecht auf Termine in der Musikhalle«), der Serviceleistungen des Dachverbandes BDLO und des Deutschen Orchesterwettbewerbs erkennbar. Trotz Mitgliedschaft im BDLO und in Kenntnis seiner Dienstleistungen wird der Dachverband sehr unterschiedlich beurteilt (pro: BDLO-Hefte sind interessant, geben Literaturanregungen, viel Leihmaterial erhältlich, Beratung in Rechtsfragen, Rabatt bei der GEMA, Angebot einer Musikinstrumentenversicherung/contra: wenig Kontakt zur Geschäftsstelle und zum Landesvertreter Hamburgs, unstimmiges Preis-Leistungsverhältnis, Verbandszeitschrift unergiebig). Ein Informationsaustausch der Laienorchester Hamburgs untereinander findet kaum statt, es scheint aber auch kaum Bedarf danach zu bestehen. Dies läßt sich z.T. dadurch erklären, daß mit dem Hamburger Orchesterwettbewerb erstmals auf Landes- bzw. Stadtebene alle Laienorchester für eine gemeinsame Veranstaltung angesprochen wurden, und daß die Standorte der einzelnen Orchester aufgrund ihrer höchst unterschiedlichen Zielgruppen und Zielsetzungen innerhalb des Laienmusizierens Hamburgs zu unterschiedlich sind. Dennoch weisen die geäußerten Defizite strukturelle Gemeinsamkeiten auf, die künftige Kooperationen unter künstlerischem, wissenschaftlichem, pädagogischem und kulturpolitischem Aspekt als sinnvoll erscheinen lassen könnten.

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