- 243 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit 
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D.  Sinn und Ziel künstlerischer Bundesveranstaltungen des BDLO

Die künstlerischen Bundesveranstaltungen gehen nicht von den einzelnen Vereinen aus. Sie können von ihnen finanziell auch gar nicht getragen werden. Ebensowenig kann der Bund diese Veranstaltungen aus eigener Kraft durchführen, sondern er bedarf dazu der Zuwendung erheblicher öffentlicher Mittel. Diese Mittel werden dem Bund aber nur zur Verfügung gestellt, wenn ihre Hergabe im öffentlichen Interesse liegt. Ein solches öffentliches Interesse ist nicht gegeben, wenn es sich bei der Veranstaltung nichts weiter als um ein äußerlich etwas erweitertes Vereinskonzert handelt. Vielmehr erwarten die geldgebenden öffentlichen Stellen, daß bei einer solchen Gelegenheit fördernswerte kulturelle Ziele verwirklicht werden, entsprechend den besonderen Aufgaben der Liebhaberorchester kultureller Prägung in der heutigen Zeit.

Daraus folgt, daß der Bund bei der Vorbereitung dieser künstlerischen Veranstaltungen nicht mit Vereinsmaßstäben messen kann, und das die teilnehmenden Vereine ihrerseits bereit sein müssen, kulturelle Pionierarbeit zu leisten. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, als ob der teilnehmende Verein vom Bund für seine Mitwirkung mit bestimmten Werken aus öffentlichen Mitteln engagiert sei. Im Gegenteil wird von den teilnehmenden Vereinen ein ganz erhebliches Maß an persönlicher Einsatzfreude und Opferwillen erfordert. So haben denn auch alle Vereine, die an den bisherigen Tagungen teilgenommen haben, sich von dieser Einsicht leiten lassen. Die künstlerische Entscheidung muß hierbei naturgemäß bei demjenigen liegen, der auch die künstlerische Verantwortung zu tragen hat. Das ist der musikalische Leiter. Der Vereinsvorstand wird seine Aufgabe darin sehen, ihm organisatorisch zu helfen, nicht aber darin, seine künstlerische Entscheidung ohne Not zu behindern.

Was insbesondere die Programmgestaltung angeht, müssen sich die teilnehmenden Vereine darüber im klaren sein, daß eine allzu große Buntscheckigkeit nicht zu Lasten des einzelnen Vereins, sondern zu Lasten des veranstaltenden Bundes geht. Daraus folgt, daß die endgültige Programmgestaltung notwendig beim Bund liegt. Dies bedeutet keinesfalls den Versuch einer Diktatur, sondern ergibt sich einfach aus dem Wesen der Sache. Bei der Programmgestaltung kann der Bund nicht ignorieren, zu welchem Zweck ihm die öffentlichen Mittel zur Durchführung seiner Vorhaben anvertraut werden. Der Zweck besteht darin, das orchestrale Liebhabermusizieren an zeitgenössische Werke hohen Wertes heranzuführen und ihm Gelegenheit zu geben, Kenntnisse und Können zu erweitern, letzten Endes im Interesse der musikalischen Volksbildung.

Mit dieser Zielsetzung würde es im Widerspruch stehen, wenn der Bund sich von den teilnehmenden Vereinen einfach die Stücke angeben lassen würde, mit denen die Vereine am meisten zu glänzen hoffen. Er muß vielmehr auf eine Auswahl achten, die unter den genannten Gesichtspunkten vorbildlich ist. Schon rein drucktechnisch kommt in den Tagungs-Programmen zum Ausdruck, daß im Mittelpunkt des Interesses das Werk und seine Wiedergabe stehen, nicht aber das Vereinsprestige als solches.


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