Darum sollten auch die teilnehmenden Vereine an derartige Veranstaltungen anders
herangehen als an ein Vereinskonzert. Bei einem Vereinskonzert spielen für die
Programmgestaltung viele Gründe eine Rolle, die bei einer künstlerischen Bundesveranstaltung
ausscheiden. Der teilnehmende Verein wird sich vor allem darüber im klaren sein müssen, daß
seine Teilnahme für ihn eine Auszeichnung und eine Verpflichtung bedeutet, womit notwendig
auch persönliche Opfer verbunden sind. Es kommt nicht darauf an, möglichst lange und
in möglichst starker Besetzung zu musizieren, sondern es kommt darauf an,
ein gutes Beispiel zu geben. Nicht wenige der Orchester, die an den bisherigen
Bundesveranstaltungen teilnahmen, haben vielstündige Bahn- und Busfahrten und noch mehr
Strapazen auf sich genommen im vollen Bewußtsein dessen, daß sie nur eine relativ kurze Zeit
für ihre Wiedergabe zur Verfügung hatten, und das von ihnen dargebotene Werk keineswegs ein
»Reißer« war.
Diese Einstellung hat aber letzten Endes den Gesamterfolg der bisherigen Tagungen herbeigeführt, was wiederum zur Folge hatte, daß in Anerkennung des bisher Geleisteten auch die weiteren Tagungen öffentlich gefördert wurden und darüber hinaus mit dem Ansehen des Bundes auch das Ansehen der angeschlossenen Vereine ständig zunahm und sich segensreich auf der Vereinsebene auswirkte. Auf lange Sicht liegt also das geschilderte vorbildliche Verhalten im wohlverstandenen Interesse auch des einzelnen Vereins. (Zeitschrift »Das Liebhaberorchester« 13. Jg. 1965, Heft 3, S. 48 f. Fettdruck ist original)
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