begrenzte und meldepflichtige Teilnahme von Nicht-Laien41
41 DEUTSCHER MUSIKRAT: Ausschreibungstext zum 4. DOW 1996, S. 5 u. 8: »Anteil der
Nicht-Laien im Orchester (incl. kurzfristiger Aushilfen) darf maximal 10 Prozent der
Mitwirkenden betragen«.
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die Leiter können Berufsmusiker sein
Die Möglichkeit der Qualitätssteigerung des einzelnen Orchesters beginnt nach
Auffassung der Veranstalter bereits mit der intensiven Vorbereitung. Hier steht zunächst
die Werkwahl im Vordergrund, wobei der Dirigent neben dem vorgegebenen
Pflichtstück für den DOW 1996 »mindestens zwei Werke (oder vollständige
Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils, darunter eine Komposition
des 20. Jahrhunderts zeitgenössischer Tonsprache, und ein langsames Werk
(Satz).«42
42 DEUTSCHER MUSIKRAT: Ausschreibung für den 4. DOW 1996, S. 8.
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auszuwählen hat. Die Pflichtbindungen der bisherigen Wettbewerbe bestanden in der
Erarbeitung folgender Werke:
| Sinfonieorchester |
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| 1986 | acht alternative Wahlpflichttitel |
1992 | Schubert, 3. Sinfonie, 3. Satz |
1996 | Mozart, Sinfonie g-moll KV 550, 3. Satz |
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| Kammerorchester |
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| 1986 | acht alternative Wahlpflichttitel |
1992 | Janá ek, Streichersuite, 3.+4. Satz |
1996 | Britten, Simple Symphony, 1. Satz |
In der Häufigkeitsanalyse in Kap. 4.1. ist der Stellenwert dieser Werke im Repertoire
der alltäglichen Laienorchesterarbeit untersucht worden. Hier sei noch einmal
darauf hingewiesen, daß mit Schuberts 3. Sinfonie (Menuett) ein ›typisches‹
Laienorchesterwerk, mit Mozarts Sinfonie g-moll KV 550 (Menuett) zwar ein beliebtes,
aber aufgrund der technischen und musikalischen Anforderungen in seiner Eignung für
Laienorchester umstrittenes Werk ausgewählt wurde. Mit Brittens ›Simple Symphony‹
wurde, nach der relativ wenig im Laienorchesterrepertoire erscheinenden Suite von Janá ek, das Streicherwerk schlechthin der letzten 20 Jahre zum Pflichtstück gemacht. Eine
stets erweiterte Literaturliste, die den Orchestern »Anregungen zur Literaturauswahl«
geben soll, wird als eine zentrale Hilfestellung und Horizonterweiterung durch den
Deutschen Musikrat gesehen. Dennoch gibt es bei teilnehmenden Orchestern
offenbar deutliche Unsicherheiten, besonders bei der Auswahl des zeitgenössischen
Werkes.43
43 »Interessant war, daß eindeutig ein Schwerpunkt auf der zeitgenössischen Musik lag,
wobei der Begriff ›zeitgenössisch‹ sehr weit gefaßt ist. Wir haben uns manchmal
gewundert, welche Werke als zeitgenössische Werke, die ja pflichtmäßig dabeisein müssen,
allerdings frei gewählt, angeboten wurden. Wir hatten im Kammerorchesterbereich einen
Satz aus Brittens ›Simple Symphony‹ als Pflichtstück und haben extra dazugeschrieben,
dieses Werk gilt nicht als zeitgenössisches Werk, aber trotzdem wurde Musik wie die von
Britten, von Strawinsky oder Bartók als zeitgenössisches Gut angeboten, was uns sehr
überrascht hat. Es gab sehr wenig Experimentelles und wirklich Neuartiges«. (KINDT, FB
4.)
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Die Laienorchester tun sich offensichtlich schwer, die genannten Komponisten
nicht mehr als zeitgenössisch, sondern allenfalls als ›klassische
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