- 31 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit 
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  • begrenzte und meldepflichtige Teilnahme von Nicht-Laien41
    41 DEUTSCHER MUSIKRAT: Ausschreibungstext zum 4. DOW 1996, S. 5 u. 8: »Anteil der Nicht-Laien im Orchester (incl. kurzfristiger Aushilfen) darf maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen«.
  • die Leiter können Berufsmusiker sein
  • Die Möglichkeit der Qualitätssteigerung des einzelnen Orchesters beginnt nach Auffassung der Veranstalter bereits mit der intensiven Vorbereitung. Hier steht zunächst die Werkwahl im Vordergrund, wobei der Dirigent neben dem vorgegebenen Pflichtstück für den DOW 1996 »mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils, darunter eine Komposition des 20. Jahrhunderts zeitgenössischer Tonsprache, und ein langsames Werk (Satz).«42

    42 DEUTSCHER MUSIKRAT: Ausschreibung für den 4. DOW 1996, S. 8.
    auszuwählen hat. Die Pflichtbindungen der bisherigen Wettbewerbe bestanden in der Erarbeitung folgender Werke:
    Sinfonieorchester


    1986acht alternative Wahlpflichttitel
    1992Schubert, 3. Sinfonie, 3. Satz
    1996Mozart, Sinfonie g-moll KV 550, 3. Satz

    Kammerorchester


    1986acht alternative Wahlpflichttitel
    1992Janác ek, Streichersuite, 3.+4. Satz
    1996Britten, Simple Symphony, 1. Satz

    In der Häufigkeitsanalyse in Kap. 4.1. ist der Stellenwert dieser Werke im Repertoire der alltäglichen Laienorchesterarbeit untersucht worden. Hier sei noch einmal darauf hingewiesen, daß mit Schuberts 3. Sinfonie (Menuett) ein ›typisches‹ Laienorchesterwerk, mit Mozarts Sinfonie g-moll KV 550 (Menuett) zwar ein beliebtes, aber aufgrund der technischen und musikalischen Anforderungen in seiner Eignung für Laienorchester umstrittenes Werk ausgewählt wurde. Mit Brittens ›Simple Symphony‹ wurde, nach der relativ wenig im Laienorchesterrepertoire erscheinenden Suite von Janác
 
 ek, das Streicherwerk schlechthin der letzten 20 Jahre zum Pflichtstück gemacht. Eine stets erweiterte Literaturliste, die den Orchestern »Anregungen zur Literaturauswahl« geben soll, wird als eine zentrale Hilfestellung und Horizonterweiterung durch den Deutschen Musikrat gesehen. Dennoch gibt es bei teilnehmenden Orchestern offenbar deutliche Unsicherheiten, besonders bei der Auswahl des zeitgenössischen Werkes.43

    43 »Interessant war, daß eindeutig ein Schwerpunkt auf der zeitgenössischen Musik lag, wobei der Begriff ›zeitgenössisch‹ sehr weit gefaßt ist. Wir haben uns manchmal gewundert, welche Werke als zeitgenössische Werke, die ja pflichtmäßig dabeisein müssen, allerdings frei gewählt, angeboten wurden. Wir hatten im Kammerorchesterbereich einen Satz aus Brittens ›Simple Symphony‹ als Pflichtstück und haben extra dazugeschrieben, dieses Werk gilt nicht als zeitgenössisches Werk, aber trotzdem wurde Musik wie die von Britten, von Strawinsky oder Bartók als zeitgenössisches Gut angeboten, was uns sehr überrascht hat. Es gab sehr wenig Experimentelles und wirklich Neuartiges«. (KINDT, FB 4.)
    Die Laienorchester tun sich offensichtlich schwer, die genannten Komponisten nicht mehr als zeitgenössisch, sondern allenfalls als ›klassische

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