- 11 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum 
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  1. Ästhetische Intentionen haben zur Installation der Klassik-Beschallung(en) geführt.
  2. Ordnung stiftende »Nebeneffekte« wurden von beiden Betreibern (Hochbahn und DB AG) beobachtet und begrüßt.
  3. Diese »Nebeneffekte« sind nicht durch Untersuchungen der Betreiber zu verifizieren.

Eine akustische Ästhetisierung der Umwelt scheint zunächst ein hehres Ziel, welches (unter anderen Vorgaben) auch von Seiten der Klangökologie-Bewegung gefordert wird20

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Vgl. Kapitel 4.4.2.
und langsam die eher kulturpessimistische Haltung eines Beklagens der »Vertreibung der Stille«21
21
Liedtke (1988).
ablöst. Unklar bleibt jedoch, warum solch eine Verschönerung allein durch die Dauerbeschallung mit klassischer Musik erfolgt. Die Betreiber führen folgende Gründe an, die sie als geeignete Berieselungsmusik qualifizieren:
  • Hochbahn AG:
    ökonomische Gründe (abgelaufene Urheberschaft), harmonische Musik
  • DB AG:
    »größter gesellschaftlicher Konsens«, positive Erfahrungen seitens der Hochbahn

Das Argument der ökonomischen Vorteile, die sich aus abgelaufenen Urheberrechten ergeben, möchte ich hier einmal vernachlässigen.22

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Einerseits fallen durch die Beauftragung von Muzak im Vergleich zur anfänglich betriebsintern organisierten Beschallung zusätzliche Kosten an, andererseits sind nicht alle Stücke des laufenden Classical-Kanals gemafrei (z. B. Werke vom Filmkomponisten John Williams oder Rondo Veneziano). Die Gema-Gebühren sind nicht im Abonnement der Muzak-Kanäle inbegriffen, wie im Muzak-Prospekt ausdrücklich betont wird.
Da auf Seiten der Deutschen Bahn die »vorangegangen positiven Erfahrungen« (der Hochbahn) nicht zu verifizieren sind, werden in Kapitel 6 die verbleibenden Punkte noch einmal aufgegriffen. Insbesondere der angenommene »gesellschaftliche Konsens« über klassische Musik verlangt nach einer genaueren Betrachtung (Kapitel 6.1.2). Bei der Untersuchung des Repertoires des Classical-Kanals werden einige Kriterien benannt, die aus klassischer Musik eine gemeinhin als »harmonisch« empfundene Berieselungsmusik werden lassen (Kapitel 6.2.1). Doch zunächst gilt es einen Blick auf die Öffentlichkeit der Bahnhöfe zu werfen.

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