- 22 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum 
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werden, jedoch ist den betroffenen Personen trotzdem der Zugang zu den Bahnhöfen zu Reisezwecken zu gewährleisten.40
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Ebd.
Die Praxis sieht jedoch oft ein wenig anders aus. Häfele und Sobczak kommen bei ihrer Analyse der wirksamen Kontrollformen am Hamburger Hauptbahnhof sogar zu der Einschätzung, dass durch die ineinander greifenden Interessen der Deutschen Bahn, der beteiligten Dienstleistungsbetriebe, Geschäftsinhaber sowie der privaten Sicherheitsdienste und staatlichen Kontrollinstanzen hier eine Art »Zukunftsmodell urbaner Kontrolle« zu erkennen ist. Eine gezielte »Säuberungspolitik«, namentlich das sog. »3-S-Programm« der DB AG (»Service, Sicherheit, Sauberkeit«), wird hier seit Mitte der 1990er Jahre verfolgt. In einer Broschüre der Bahn aus dem Jahr 2000 (»Reiseplan«) heißt es:

»Die 3-S-Zentrale macht unsere Service-Teams ebenso auf einen hilfesuchenden Reisenden aufmerksam, wie sie unser Reinigungspersonal bei Verunreinigungen mobilisiert oder aufgrund von Video-Beobachtungen ein Sicherheits-Team gezielt an einem bestimmten Ort in Erscheinung treten lässt.« So ist es möglich, »den Drogensüchtigen oder Obdachlosen anzusprechen, bevor er sich im Bahnhof niederlassen kann.«41

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Deutsche Bahn AG (Geschäftsbereich Station&Service): Ihr Reiseplan, Frankfurt am Main 2000, zit. nach Häfele/Sobczak (2002) 73.

Zusammen mit der Inbetriebnahme der Beschallung bzw. mit dem Einräumen des Sondernutzungsrechts für den Hachmannplatz wurden eine Reihe von weiteren Maßnahmen eingeleitet, um die offene Drogenszene zu vertreiben. Vor allem das Ausüben des Hausrechts durch die DB AG wird in der Praxis höchst wahrscheinlich ein viel effektiveres Mittel für dieses Vorhaben gewesen sein, als eine (vergleichsweise) unbestimmte Musikbeschallung. Fest steht, dass sich der Grad der Beteiligung der Beschallung am Verschwinden der Drogenszene hier nicht mehr nachträglich ermitteln lässt. Andererseits vermag die Musik vielleicht gerade dort anzusetzen, wo der Ausübung des Hausrechts Grenzen gesetzt sind. So könnte sie sich z. B. eher an unliebsame Personen richten, die sich nicht »regelwidrig« verhalten, aber trotzdem unerwünscht sind. Die Kontrollmechanismen am Hamburger Hauptbahnhof waren auch Gegenstand einiger politisch bzw. künstlerisch motivierter Aktionen, auf die im folgenden Kapitel ein Blick geworfen werden soll.

3.4.  Gegenöffentlichkeiten am Hbf Hamburg

Bereits seit einigen Jahren bilden sich (nicht nur) in Deutschland Aktionsbündnisse gegen verschärfte Kontrollmechanismen urbaner öffentlicher Räume im Zuge einer zunehmend unternehmerisch orientierten Stadtentwicklung. Bei den seit 1998 weltweit stattfindenden »Reclaim the Streets«-Partys versammeln sich beispielsweise Hunderte oder Tausende an einem im Voraus geheim gehaltenen Treffpunkt (etwa auf einer Hauptverkehrsstraße) und beschlagnahmen mit Musik, Tanz, Sport und Spiel für eine Weile einen Teil des öffentlichen Raums.42

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Vgl. Klein (2002.) 321–334.
Im Folgenden sind

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