- 24 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (23)Nächste Seite (25) Letzte Seite (110)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

einer reisenden Familie, stieß die Aktion bei den PassantInnen auf keinen nennenswerten Widerstand.«46
46
Häfele/Sobczack (2003) 81.

Am 05.05.2002 fand eine Aktion unter dem Titel: »Ligna-Radioballett – Übungen in unnötigem Aufenthalt« statt. Aufgerufen hatte die Radiokunstgruppe »Ligna«, in Kooperation mit dem Radiosender FSK47

Hamburg. Die Aktion war gleichzeitig Teil der Veranstaltung »Formierte Öffentlichkeit – Zerstreute Öffentlichkeit«, initiiert von der Hamburger Kunsthalle, und wurde 2003 mit dem »Alternativen Medienpreis« in der Kategorie »Radio« prämiert.48 Während der fünfzigminütigen Sendung auf Radio FSK erhielten über 300 Hörerinnen und Hörer, die sich am Hauptbahnhof verteilt hatten, per Radioempfänger (z. T. mit Kopfhörern) Anweisungen zum Ausführen verschiedener Gesten. Dabei galt es, den Spielraum von erlaubten Gesten (z. B. Hand-Reichen, Winken) und unerlaubten Gesten (Hand-Aufhalten, ergo Betteln) auszuloten und »massenhaft Gesten an den Bahnhof zurückzubringen, die durch die Privatisierung des Bahnhofs und der damit einhergehenden Kontrolle von diesem verdrängt wurden. (. . . ) Über die zerstreuten TeilnehmerInnen des Balletts erhielt dieses Verdrängte Einzug in gespenstischer Form, in Gestalt einer wie ferngesteuert gleichzeitig agierenden, aber zerstreuten Masse, die dem alltäglichen Treiben des Ortes fremd blieb«.49
49
Ebd.
Doch Ziel der Aktion war es nicht so sehr, ein Bewusstsein für die Ausgrenzungspraxis der Deutschen Bahn zu wecken, sondern »vielmehr war es ihr Anliegen, real in den Ort einzugreifen, indem sie etwas durchführte, das sich seiner Ordnung entzieht«.50
50
Ebd.
Neben den Vorankündigungen auf FSK hatte sich auch die Deutsche Bahn selbst im Vorfeld an der Öffentlichkeitsarbeit für das Radioballett beteiligt: Ihr Versuch, die Aktion mit judiziellen Mitteln verbieten zu lassen, scheiterte in der höheren Instanz des Oberlandesgerichts, welches die Aktion als Ausübung der Grundrechte auf Kunst- und Meinungsfreiheit wertete, welche über dem Privatrecht der DB AG stünden.51
51
Häfele/Sobczack (2003) 82.

Im Rahmen des Hamburger Kultursommers 2003 platzierten Architekten von der Gruppe »spine2« am Hamburger Hauptbahnhof (Ausgang Kirchenallee) für drei Tage eine würfelförmige Jukebox. Vom 14.–16. März konnte hier jeder im Rahmen der »Jukebox Junction – Your personal Bahnhof« aus einem breiten Repertoire unterschiedlicher Musikgenres kostenlos Titel auswählen, welche über die vorhandenen Lautsprecher, aus denen üblicherweise Klassik ertönt, abgespielt wurden. Merkwürdigerweise wurde die »Jukebox Junction« in der Hamburger Morgenpost (in einem Artikel mit dem Titel »Jukebox gegen Junkies«52

52
Vgl. Strehlow, Wiebke: Jukebox gegen Junkies, in: Hamburger Morgenpost, 15.03.2003, S. 13.
) ebenfalls als Vertreibungsinstrument interpretiert, was in keiner Weise der Absicht der Initiatoren entsprach, wie sie mir vor Ort auch persönlich versicherten. Erreicht werden konnte, dass der Bahnhofsvorplatz für drei Tage wieder stärker zu einem Ort des Aufenthalts wurde. Eine Musikberieselung mit der Möglichkeit zur freien Selektion des Erklingenden ist natürlich ein Ausnahmephänomen. Im nächsten Kapitel gilt es,

Erste Seite (i) Vorherige Seite (23)Nächste Seite (25) Letzte Seite (110)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 24 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum