einer
reisenden
Familie, stieß die Aktion bei den PassantInnen auf keinen nennenswerten
Widerstand.«46|
Häfele/Sobczack (2003) 81.
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Am 05.05.2002 fand eine Aktion unter dem Titel: »Ligna-Radioballett
– Übungen in unnötigem Aufenthalt« statt. Aufgerufen hatte die
Radiokunstgruppe »Ligna«, in Kooperation mit dem Radiosender
FSK47
Hamburg. Die Aktion war gleichzeitig Teil der Veranstaltung »Formierte Öffentlichkeit –
Zerstreute Öffentlichkeit«, initiiert von der Hamburger Kunsthalle, und
wurde 2003 mit dem »Alternativen Medienpreis« in der Kategorie »Radio«
prämiert.48
Während der fünfzigminütigen Sendung auf Radio FSK erhielten über 300 Hörerinnen
und Hörer, die sich am Hauptbahnhof verteilt hatten, per Radioempfänger (z. T. mit
Kopfhörern) Anweisungen zum Ausführen verschiedener Gesten. Dabei galt es, den
Spielraum von erlaubten Gesten (z. B. Hand-Reichen, Winken) und unerlaubten
Gesten (Hand-Aufhalten, ergo Betteln) auszuloten und »massenhaft Gesten
an den Bahnhof zurückzubringen, die durch die Privatisierung des Bahnhofs
und der damit einhergehenden Kontrolle von diesem verdrängt wurden. (. . . )
Über die zerstreuten TeilnehmerInnen des Balletts erhielt dieses Verdrängte
Einzug in gespenstischer Form, in Gestalt einer wie ferngesteuert gleichzeitig
agierenden, aber zerstreuten Masse, die dem alltäglichen Treiben des Ortes fremd
blieb«.49
Doch Ziel der Aktion war es nicht so sehr, ein Bewusstsein für die Ausgrenzungspraxis
der Deutschen Bahn zu wecken, sondern »vielmehr war es ihr Anliegen, real in
den Ort einzugreifen, indem sie etwas durchführte, das sich seiner Ordnung
entzieht«.50
Neben den Vorankündigungen auf FSK hatte sich auch die Deutsche Bahn selbst im
Vorfeld an der Öffentlichkeitsarbeit für das Radioballett beteiligt: Ihr Versuch, die
Aktion mit judiziellen Mitteln verbieten zu lassen, scheiterte in der höheren Instanz
des Oberlandesgerichts, welches die Aktion als Ausübung der Grundrechte auf
Kunst- und Meinungsfreiheit wertete, welche über dem Privatrecht der DB AG
stünden.51|
Häfele/Sobczack (2003) 82.
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Im Rahmen des Hamburger Kultursommers 2003 platzierten Architekten von der
Gruppe »spine2« am Hamburger Hauptbahnhof (Ausgang Kirchenallee) für
drei Tage eine würfelförmige Jukebox. Vom 14.–16. März konnte hier jeder im
Rahmen der »Jukebox Junction – Your personal Bahnhof« aus einem breiten
Repertoire unterschiedlicher Musikgenres kostenlos Titel auswählen, welche
über die vorhandenen Lautsprecher, aus denen üblicherweise Klassik ertönt,
abgespielt wurden. Merkwürdigerweise wurde die »Jukebox Junction« in der
Hamburger Morgenpost (in einem Artikel mit dem Titel »Jukebox gegen
Junkies«52 |
Vgl. Strehlow, Wiebke: Jukebox gegen Junkies, in: Hamburger Morgenpost, 15.03.2003, S.
13.
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)
ebenfalls als Vertreibungsinstrument interpretiert, was in keiner Weise der Absicht der
Initiatoren entsprach, wie sie mir vor Ort auch persönlich versicherten. Erreicht werden
konnte, dass der Bahnhofsvorplatz für drei Tage wieder stärker zu einem Ort des
Aufenthalts wurde. Eine Musikberieselung mit der Möglichkeit zur freien Selektion des
Erklingenden ist natürlich ein Ausnahmephänomen. Im nächsten Kapitel gilt es,
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