der
handschriftlichen Signatur vergleichbar, denn mit ihr kann sich ein Unterzeichner
zweifelsfrei ausweisen. Sie steht jedoch in keinerlei Zusammenhang mit dem
direkten Abbild einer handschriftlichen Unterschrift. Vielmehr wird sie per
Chipkarte, die über ein spezielles Zertifikat verfügt, elektronisch erzeugt. Die
Chipkarten können nur durch staatlich annerkannte Zertifizierungsstellen, so
genannte Trust-Center, ausgegeben werden. Solche Trust-Center sind im Sinne des
SigG natürliche oder juristische Personen, die die Zuordnung von öffentlichen
Signaturschlüsseln zu natürlichen Personen bescheinigen. Dafür benötigen sie
nach § 4 SigG eine Genehmigung. Die höchste Zertifizierungsinstanz in
der Bundesrepublik Deutschland ist die Regulierungsbehörde für Post und
Telekommunikation.17
Ausführliche Informationen zur Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation finden sich
unter http://www.regtp.de (Link vom 29.01.2005).
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Weitere Zertifizierungsinstanzen sind z. B. das Trust-Center der Deutschen Telekom
AG18
Hierbei handelt es sich um die Telesec GmbH. Weitere Informationen finden sich auf der Website http://www.telesec.de/ (Link vom 29.01.2005).
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oder der gemeinsame Trust-Center der Debis AG und der
Bundesdruckerei.19
Hierbei handelt es sich um die D-Trust GmbH. Weitere Informationen finden sich auf der Website http://www.d-trust.net (Link vom 29.01.2005).
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Eine weitere Sicherheitsmaßnahme zur Prüfung der Authentizität sind digitale
inhaltsbasierte Signaturen und digitale Wasserzeichen. Um etwa Manipulationen
an Grafiken erkennen zu können, reicht es oft nicht aus, das Original mit der Kopie zu
vergleichen, da es durchaus zulässige Bildveränderungen geben kann, die den eigentlichen
Bildinhalt nicht beeinträchtigen. Solche Veränderungen sind z. B. der Verlust an Schärfe
oder Kontrast, eine Farbverschiebung, eine Veränderung der Auflösung etc. Aus diesem
Grund gibt es zum Erkennen von Manipulationen an Grafiken, Videos oder
Tonsequenzen digitale inhaltsbasierte Signaturen. Diese werden unsichtbar, das bedeutet
für den normalen Nutzer nicht erkennbar und in die entsprechende Datei eingebaut. Zum
Erstellen und Anzeigen der Signatur sind spezielle Programme erforderlich,
die aus bildrelevanten Merkmalen über so genannte Merkmalsvektoren eine
digitale Signatur z. B. für eine Grafik erzeugen. In digitalen Wasserzeichen
werden Copyright- oder Lizenzinformationen, wie z. B. der Autor oder der Name
eines Kunden, der eine bestimmte Grafik erwirbt, so in die Datei eingebunden,
dass sie nicht entfernt werden können. Mit Hilfe von digitalen Wasserzeichen
ist es durchaus möglich, die illegale Weiterbearbeitung und -verbreitung von
Bild- oder Videomaterial zu verfolgen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu
ziehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt hinsichtlich der Sicherung der Publikation ist
die Erstellung von Archivierungsformaten im Hinblick auf den Export in
Langzeitarchivierungssysteme20
Vgl. dazu Abschnitt 15.4.
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sowie die Darstellung der Dokumente in einem gängigen Präsentationsformat.
Erscheint dies nicht möglich, so sollte mindestens der entsprechende Viewer
direkt oder eine Internetreferenz zum Herunterladen des Viewers angeboten
werden.
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