- 247 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (246)Nächste Seite (248) Letzte Seite (360)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

der handschriftlichen Signatur vergleichbar, denn mit ihr kann sich ein Unterzeichner zweifelsfrei ausweisen. Sie steht jedoch in keinerlei Zusammenhang mit dem direkten Abbild einer handschriftlichen Unterschrift. Vielmehr wird sie per Chipkarte, die über ein spezielles Zertifikat verfügt, elektronisch erzeugt. Die Chipkarten können nur durch staatlich annerkannte Zertifizierungsstellen, so genannte Trust-Center, ausgegeben werden. Solche Trust-Center sind im Sinne des SigG natürliche oder juristische Personen, die die Zuordnung von öffentlichen Signaturschlüsseln zu natürlichen Personen bescheinigen. Dafür benötigen sie nach § 4 SigG eine Genehmigung. Die höchste Zertifizierungsinstanz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.17
17Ausführliche Informationen zur Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation finden sich unter http://www.regtp.de (Link vom 29.01.2005).
Weitere Zertifizierungsinstanzen sind z. B. das Trust-Center der Deutschen Telekom AG18
18Hierbei handelt es sich um die Telesec GmbH. Weitere Informationen finden sich auf der Website http://www.telesec.de/ (Link vom 29.01.2005).
oder der gemeinsame Trust-Center der Debis AG und der Bundesdruckerei.19
19Hierbei handelt es sich um die D-Trust GmbH. Weitere Informationen finden sich auf der Website http://www.d-trust.net (Link vom 29.01.2005).

Eine weitere Sicherheitsmaßnahme zur Prüfung der Authentizität sind digitale inhaltsbasierte Signaturen und digitale Wasserzeichen. Um etwa Manipulationen an Grafiken erkennen zu können, reicht es oft nicht aus, das Original mit der Kopie zu vergleichen, da es durchaus zulässige Bildveränderungen geben kann, die den eigentlichen Bildinhalt nicht beeinträchtigen. Solche Veränderungen sind z. B. der Verlust an Schärfe oder Kontrast, eine Farbverschiebung, eine Veränderung der Auflösung etc. Aus diesem Grund gibt es zum Erkennen von Manipulationen an Grafiken, Videos oder Tonsequenzen digitale inhaltsbasierte Signaturen. Diese werden unsichtbar, das bedeutet für den normalen Nutzer nicht erkennbar und in die entsprechende Datei eingebaut. Zum Erstellen und Anzeigen der Signatur sind spezielle Programme erforderlich, die aus bildrelevanten Merkmalen über so genannte Merkmalsvektoren eine digitale Signatur z. B. für eine Grafik erzeugen. In digitalen Wasserzeichen werden Copyright- oder Lizenzinformationen, wie z. B. der Autor oder der Name eines Kunden, der eine bestimmte Grafik erwirbt, so in die Datei eingebunden, dass sie nicht entfernt werden können. Mit Hilfe von digitalen Wasserzeichen ist es durchaus möglich, die illegale Weiterbearbeitung und -verbreitung von Bild- oder Videomaterial zu verfolgen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt hinsichtlich der Sicherung der Publikation ist die Erstellung von Archivierungsformaten im Hinblick auf den Export in Langzeitarchivierungssysteme20

20Vgl. dazu Abschnitt 15.4.
sowie die Darstellung der Dokumente in einem gängigen Präsentationsformat. Erscheint dies nicht möglich, so sollte mindestens der entsprechende Viewer direkt oder eine Internetreferenz zum Herunterladen des Viewers angeboten werden.


Erste Seite (i) Vorherige Seite (246)Nächste Seite (248) Letzte Seite (360)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 247 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium