Aus urheberrechtlicher Sicht ist es egal, ob ein Werk über eine CD oder über eine
Plattform online über das Netz vertrieben wird. Die Tonträgerhersteller fordern
inzwischen allerdings ein alleiniges Senderecht, da sie durch die Verbreitung über das
Internet oder durch das Digital Audio Broadcasting (DAB) einen Einbruch im
Verkaufsgeschäft materieller CDs befürchten. Bisweilen haben die Tonträgerhersteller
nur ein ausschließliches Recht zur Verbreitung materieller Träger. Bei einer
Rundfunksendung im Handel erschienener Tonträger haben sie bislang lediglich einen
Vergütungsanspruch.
Ein weiterer Trend der Digitalisierung ist die
Konvergenz131
Vgl. hierzu auch Kapitel 7 der vorliegenden Arbeit.
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der einzelnen Medien. Besonders Multimedia-Werke erweisen sich problematisch für
das UrhG, da bei ihrer Erstellung typischerweise eine Vielzahl von schöpferischen
Beiträgen beteiligt ist: Komponisten, Texter, Bild- und Filmhersteller.
Aus diesen Neuerungen ergeben sich selbstverständlich einige Konsequenzen
in puncto Urheberrecht und alle weiteren damit verbundenen Rechte.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auf Seiten der Urheber und
Rechteinhaber ein erheblicher Kontrollverlust entsteht, der bei digitalen
online Medien noch erheblich größer als bei offline Medien ist. Dreier
befürchtet:132
»Rechtliche Unsicherheiten und der befürchtete Kontrollverlust könnten auf
der einen Seite dazu führen, daß Investitionen in die digitale Infrastruktur
gebremst und attraktive Inhalte nur mit kaum wünschenswerter
Zurückhaltung bereitgestellt werden. Auf der anderen Seite befürchten
viele Nutzer, durch eine Stärkung des Urheberrechts im digitalen Bereich
vom Werkgenuß zunehmend ausgeschlossen werden zu können; Bibliotheken
schließlich sehen ihre künftige Rolle als Informationsvermittler im digitalen
Zeitalter gefährdet.«
Ein erster Schritt zur Bewerkstelligung der neuen Herausforderungen war eine neue
Kategorisierung der Inhalte und Inhaltsanbieter von Musik im Internet. Um den neuen
Medienstrukturen gerecht zu werden, führte die GEMA eine neue Kategorisierung
ein:133
- Rundfunk- und Fernsehübertragungen in Form von simulcasting, d.h. die
unveränderte und gleichzeitige Übertragung bestehender Programme im Internet
und Internet-Radio (Web-Radio), d.h. allein für das Internet hergestellte
Programme;
- Music on demand-Dienste, einschließlich Video on demand-Dienste, die dem
Endverbraucher die Möglichkeit bieten, gegen Entgelt oder auch unentgeltlich
einzelne Werke auf Träger herunterzuladen (download) oder anzuhören (streaming);
dazu gehören auch die sog. Ruftonmelodien;
- Firmen- und Produktpräsentationen auf Websites, bei denen Unternehmen das
Internet nutzen, um sich selbst oder ihre Produkte einer Vielzahl von potentiellen
Kunden weltweit darzustellen;
- nicht-kommerzielle Präsentationen auf Homepages, bei denen private Personen,
öffentliche und private Einrichtungen Informationen einem weltweiten Publikum
vermitteln und diese mit Musik unterlegen;
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