- 286 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium 
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and adapt it to one’s own uses. When information is generally useful, redistributing it makes humanity wealthier no matter who is distributing and no matter who is receiving.«

Erfreulich erscheint hier die Tatsache, dass etwa Open Source Software sowie über OPL geschützte Werke immer mehr Verbreitung erfahren und hinsichtlich vieler Projekte wie beispielsweise die Wikipedia, die Forderung Stallmans nach Freiheit von Information sich allmählich durchzusetzen scheint. Abschließend sei hier allerdings noch einmal erwähnt, dass diese Forderungen ausschließlich für den Bereich der Wissenschaft gelten müssen.126

126Vgl. dazu die Forderung des Autors der vorliegenden Arbeit am Ende des Abschnittes 15.7.5 nach einer eindeutigen Trennung des UrhG in Wissenschaft und Kommerz.

15.7.5.  Konsequenzen der Digitalisierung

In diesem Abschnitt wird nun auf einige Folgen, die die Digitalisierung mit sich zieht, eingegangen. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit können nur einige wichtige Punkte erwähnt und dargestellt werden, der interessierte Leser sei auf weiterführende Literatur verwiesen.127

127Einen sehr guten Überblick bietet Thomas Dreier in [Dreier(1997)] oder http://www.gema.de/kommunikation/ (Link vom 05.08.2004). Des Weiteren bietet die GEMA selbst einige interessante Fachaufsätze zum Download an. Ein detaillierter Überblick weiterer von der GEMA veröffentlichter Fachausätze findet sich unter http://www.gema.de/urheberrecht/fachaufsaetze/index.shtml (Link vom 05.08.2004).

Bislang wurden Inhalte (Texte, Musik, Bild etc.), die das Urheberrecht betreffen, immer auf analoge Art und Weise übermittelt. Durch die Digitalisierung und Vernetzung hat sich enorm viel geändert:

  • Eine der wichtigsten Änderungen mit den weitgehendsten Konsequenzen ist sicherlich die digitale Speicherung und Darstellung aller Informationen.
  • Zudem ermöglicht die Digitalisierung, qualitativ hochwertige Kopien anzufertigen.128
    128Vgl. dazu Seite 196.
  • Die digitalen Daten sind besonders anfällig gegen Manipulationen (oder besser ›Digipulationen‹)129
    129U. a. wird dieser Begriff auch von Dreier verwendet. Vgl. dazu [Dreier(1997), S. 8].
    Dritter.
  • Zudem ist aufgrund der Vernetzung ein Verlust der Kontrolle über die Verbreitung zu verzeichnen. Jeder Empfänger, der auf Datenbanken zurückgreift und sich bedient, wird selbst zum Sender und somit zum Multiplikator der entsprechenden Daten.
  • Geändert hat sich durch die Digitalisierung inzwischen auch die Form der Werkverwertung. Dreier stellt dazu fest:130
    130[Dreier(1993), S. 744].

    »Die Einheitlichkeit des digitalen Mediums hat zunächst zur Folge, daß die den meisten Urheberrechtsordnungen zugrunde liegende Unterscheidung der Werkverwertung in körperlicher und unkörperlicher Form zunehmend an Bedeutung verlieren wird. Gleiches gilt für eine eventuelle Unterscheidung von öffentlicher Mitteilung und Rundfunk.«


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