- 86 -Enders, Bernd / Stange-Elbe, Joachim (Hrsg.): Global Village - Global Brain - Global Music 
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(z. B. Tonhöhe, -dauer, -stärke und Klangfarbe des jeweiligen Instrumentes), das dann aufgrund der Universalität des MIDI-Standards über Sequenzer-Programme und MIDI-Klaviere/Synthesizer wiedergegeben, aber auch leicht verändert werden kann. Vorteile sind die geringe Datenmenge und die leichte Bearbeitbarkeit, z. B. zur Anpassung an den jeweiligen Geschmack des Nutzers bzw. an dessen Anforderungen. Außerdem erhält man den Notentext quasi als „Beigabe“ dazu. Auch wenn MIDI-Files keine „echten“ klingenden Musikstücke sind, sondern zur Wiedergabe ein Abspielprogramm oder ein MIDI-Klavier benötigen, sind auch sie urheberrechtlich geschützt und meist GEMA-anmeldepflichtig, etwa bezüglich der Rechte des Komponisten oder Arrangeurs.

Gerade die einfache Bearbeitbarkeit schafft jedoch Probleme: So kann der Nutzer Musikstücke meist leicht umarbeiten und als seine eigenen ausgeben bzw. weiterverkaufen. Auch die Notenverlage können geschädigt werden: Über die Sequenzer-Programme kann man die Musik nicht nur abspielen, sondern auch relativ einfach Partituren und Einzelstimmen erstellen und ausdrucken. Dabei ist die Beschaffung der MIDI-Files nur ein kleines Problem: Viele Stücke können mittlerweile im Internet gefunden und heruntergeladen werden, wobei neben dem Bereich der Popularmusik auch Werke der klassischen Musik mehr und mehr als MIDI-Files angeboten werden. Ein Beispiel für das reiche Angebot sind etwa die Classical MIDI Archives. Hierbei ist durch die Internationalität des Internets derzeit bei mißbräuchlicher Nutzung meist sogar eine Strafverfolgung nicht möglich. Bereits auf der Jahrestagung des Deutschen Musikverleger-Verbandes im Sommer 1997 wies Katya Kratzer vom Schott-Verlag detailliert auf die hieraus entstehenden aktuellen Probleme für die Musikverlags-Praxis hin.

Sowohl im Bereich der MP3-Formate als auch in dem der MIDI-Musikstücke ist die Musikbranche keineswegs ein kleiner Arbeitgeber in Deutschland – und die Raubkopie auch keineswegs mehr ein „Kavaliersdelikt“:

  • 800 Tonträgerhersteller mit ca. 13.000 Beschäftigten
  • 500 Musikverlage mit ca. 10.000 Mitarbeitern
  • 100.000 Komponisten, Textdichter und Künstler
  • 8.000 Einzelhandelsgeschäfte mit ca. 26.000 Arbeitsplätzen
  • 300 Tonstudios
  • 400.000 beschlagnahmte Tonträger (= ca. 30 Mio. DM) in Deutschland 1998

Die Musikindustrie versucht, den Rechtemißbrauch mit internationalen Urheberrechtsverträgen und neuen technischen Sicherungssystemen gegenzusteuern:

  • Grundlegende Internationale Urheberrechtsverträge
    • Rom-Abkommen
    • TRIPS-Übereinkommen 1994 (durch WTO, World Trade Organisation beschlossen)3
      3
      TRIPS = Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights.
    • WIPO-Verträge 1996: WCT (WIPO Copyright Treaty) und WPPT (WIPO Performances and Phonograms Treaty)4
      4
      WIPO = World Intellectual Property Organisation.


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