Somit wird zwischen ›Orchester‹ und ›Berufsorchester‹ unterschieden.
Wo dies im allgemeinen Sprachgebrauch noch als mißverständlich angesehen wird, möge
weiterhin von Laienorchestern in Abgrenzung zu Berufsorchestern, von Laiensinfonie-
und Laienkammerorchestern in Abgrenzung zu Blasorchestern die Rede sein.
Nur wäre diesbezüglich eine Einheitlichkeit als Laienensembles wünschenswert.
Organisationen auf Landes- und Bundesebene wie der Deutsche Musikrat/die
Landesmusikräte40
40 ROHLFS widmet im MUSIK-ALMANACH den ›Liebhaberorchestern‹ im Kapitel über
»Instrumentales Laienmusizieren« einen eigenen Abschnitt, in dem die betreffenden
Ensembles als »nichtprofessionelle Sinfonie- und Kammerorchester«näher definiert
werden. Es ist allerdings anzunehmen, daß dieser Sprachgebrauch mit Rücksicht auf das
vom BDLO verwendete Vokabular gewählt wurde, da sonst durchgängig der
Begriff ›Laienorchester‹ bevorzugt wird. (Vgl. MUSIK-ALMANACH 1996/97,
S. 44.)
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und vor allem der ›Bund Deutscher Liebhaber-Orchester (BDLO)‹ müßten sich dem zeitgemäßen
Sprachgebrauch beugen.41
41 Die Begriffswahl der AGJO ist in diesem Zusammenhang unproblematisch, da sich die
›Jugendorchester‹ über die Altersstufe definieren und per se keine Berufsorchester sein
können.
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Laienorchester treten inhaltlich bundesweit bisher nur zu zwei Anlässen ins öffentliche
Bewußtsein: Zum einen durch den alle vier Jahre stattfindenden Orchesterwettbewerb
des Deutschen Musikrates, zum anderen anläßlich ihrer »kulturpolitischen
Anerkennung«42
in Form der jährlichen Verleihung der ›PRO MUSICA-Plakette‹, die seit 1968 durch das
Bundesinnenministerium an Musikvereine, Kapellen und Laienorchester aus Anlaß ihres
100-jährigen Bestehens verliehen wird. Voraussetzung für die Ehrung ist, daß »sich die
Vereinigung in ernster und erfolgreicher Arbeit der Pflege der Musik gewidmet und im
Rahmen der örtlichen Verhältnisse künstlerische und volksbildende Verdienste erworben
hat.«43
43 Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette vom 7.3. 1968, veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt Jg. 1968, Teil I, S. 222, zit. im MUSIK-ALMANACH 1996/97,
S. 45.
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Nicht nur Tradition und Historie als kulturelles Erbe – das zunehmend auch von der
regionalen und sozialgeschichtlichen Forschung beachtet wird –, sondern auch
bestehende und förderungswürdige Kontakte mit Partnerstädten im Ausland
oder regionalen Beziehungen innerhalb Deutschlands, ggf. innerhalb einer
Großstadt,44
44 Vgl. den Begegnungscharakter des Hamburger Orchesterwettbewerbes, Kap.
5.2.
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füllen das verflochtene musikalische und außermusikalische Interessenspektrum
ihrer Teilnehmer. Dieses Netz kulturpolitischer Aktivitäten sollte eine stärkere
gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit in Form von finanzieller oder
logistischer Förderung erfahren. Gesamtgesellschaftlich wird darauf zu achten
sein, daß die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit – und das gilt für alle
kulturtragenden Bereiche – nicht durch juristische Realitätsferne und Behinderung
unterminiert wird. Vielmehr wird die Kulturpolitik der BRD künftig darauf zu achten
haben, daß bildungsrechtliche Rahmenbedingungen den Bildungsbedürfnissen
der Adressaten trotz der starken gesellschaftlichen Zergliederung angepaßt
bleiben.45
Für die musikalische Erwachsenenbildung, speziell für die Laienorchesterarbeit, muß hier
eine gezielte andragogische Zusatzqualifikation für künstlerische Leiter in den Blick
genommen werden. Mögliche interdisziplinäre Positionierungen einer entsprechenden
staatlich geförderten Ausbildung sollen als abschließend gewonnene orchesterpädagogische
Erkenntnis der vorliegenden Studie im folgenden letzten Abschnitt beschrieben
werden.
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