- 170 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit 
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Somit wird zwischen ›Orchester‹ und ›Berufsorchester‹ unterschieden. Wo dies im allgemeinen Sprachgebrauch noch als mißverständlich angesehen wird, möge weiterhin von Laienorchestern in Abgrenzung zu Berufsorchestern, von Laiensinfonie- und Laienkammerorchestern in Abgrenzung zu Blasorchestern die Rede sein. Nur wäre diesbezüglich eine Einheitlichkeit als Laienensembles wünschenswert. Organisationen auf Landes- und Bundesebene wie der Deutsche Musikrat/die Landesmusikräte40
40 ROHLFS widmet im MUSIK-ALMANACH den ›Liebhaberorchestern‹ im Kapitel über »Instrumentales Laienmusizieren« einen eigenen Abschnitt, in dem die betreffenden Ensembles als »nichtprofessionelle Sinfonie- und Kammerorchester«näher definiert werden. Es ist allerdings anzunehmen, daß dieser Sprachgebrauch mit Rücksicht auf das vom BDLO verwendete Vokabular gewählt wurde, da sonst durchgängig der Begriff ›Laienorchester‹ bevorzugt wird. (Vgl. MUSIK-ALMANACH 1996/97, S. 44.)
und vor allem der ›Bund Deutscher Liebhaber-Orchester (BDLO)‹ müßten sich dem zeitgemäßen Sprachgebrauch beugen.41
41 Die Begriffswahl der AGJO ist in diesem Zusammenhang unproblematisch, da sich die ›Jugendorchester‹ über die Altersstufe definieren und per se keine Berufsorchester sein können.
Laienorchester treten inhaltlich bundesweit bisher nur zu zwei Anlässen ins öffentliche Bewußtsein: Zum einen durch den alle vier Jahre stattfindenden Orchesterwettbewerb des Deutschen Musikrates, zum anderen anläßlich ihrer »kulturpolitischen Anerkennung«42
42 ROHLFS 1995, S. 45.
in Form der jährlichen Verleihung der ›PRO MUSICA-Plakette‹, die seit 1968 durch das Bundesinnenministerium an Musikvereine, Kapellen und Laienorchester aus Anlaß ihres 100-jährigen Bestehens verliehen wird. Voraussetzung für die Ehrung ist, daß »sich die Vereinigung in ernster und erfolgreicher Arbeit der Pflege der Musik gewidmet und im Rahmen der örtlichen Verhältnisse künstlerische und volksbildende Verdienste erworben hat.«43
43 Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette vom 7.3. 1968, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jg. 1968, Teil I, S. 222, zit. im MUSIK-ALMANACH 1996/97, S. 45.
Nicht nur Tradition und Historie als kulturelles Erbe – das zunehmend auch von der regionalen und sozialgeschichtlichen Forschung beachtet wird –, sondern auch bestehende und förderungswürdige Kontakte mit Partnerstädten im Ausland oder regionalen Beziehungen innerhalb Deutschlands, ggf. innerhalb einer Großstadt,44
44 Vgl. den Begegnungscharakter des Hamburger Orchesterwettbewerbes, Kap. 5.2.
füllen das verflochtene musikalische und außermusikalische Interessenspektrum ihrer Teilnehmer. Dieses Netz kulturpolitischer Aktivitäten sollte eine stärkere gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit in Form von finanzieller oder logistischer Förderung erfahren. Gesamtgesellschaftlich wird darauf zu achten sein, daß die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit – und das gilt für alle kulturtragenden Bereiche – nicht durch juristische Realitätsferne und Behinderung unterminiert wird. Vielmehr wird die Kulturpolitik der BRD künftig darauf zu achten haben, daß bildungsrechtliche Rahmenbedingungen den Bildungsbedürfnissen der Adressaten trotz der starken gesellschaftlichen Zergliederung angepaßt bleiben.45
45 Vgl. ROTH, S. 543ff.
Für die musikalische Erwachsenenbildung, speziell für die Laienorchesterarbeit, muß hier eine gezielte andragogische Zusatzqualifikation für künstlerische Leiter in den Blick genommen werden. Mögliche interdisziplinäre Positionierungen einer entsprechenden staatlich geförderten Ausbildung sollen als abschließend gewonnene orchesterpädagogische Erkenntnis der vorliegenden Studie im folgenden letzten Abschnitt beschrieben werden.


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