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Er spielt jedoch auch eine zunehmend wichtige
Rolle in den Disziplinen Stadtplanung bzw. Städtebau und Architektur. Eine
verbindliche Definition gibt es auch hier bisher nicht. Eine Übereinstimmung
der vielen verschiedenen Konzepte des öffentlichen Raums findet sich jedoch
in den angenommenen Zentralfunktionen als Raum der Begegnung und
Kommunikation.5
Richard Sennett schreibt: »Was an einem öffentlichen Platz wesentlich ist:
daß er Personen miteinander mischt und eine Vielfalt von Aktivitäten
anzieht«.6
Die Globalisierungskritikerin Naomi Klein sieht gerade diese Vielfalt bedroht.
Demnach wird der urbane öffentliche Raum zunehmend zur Spielwiese der
Werbeindustrie, während gleichzeitig die eigentliche Straßenkultur kriminalisiert
wird:
»Es ist eine Ironie unseres Zeitalters, dass sich heute, da die Straße
die heißeste Ware in der Werbekultur geworden ist, die Straßenkultur
selbst im Belagerungszustand befindet. Von New York über Vancouver bis
London geht die Polizei immer schärfer gegen Graffitimaler, Plakatkleber,
Bettler, Pflastermaler, jugendliche Autofensterputzer, gegen Leute, die
Pflanzen auf Wohnstraßen pflanzen, und gegen Lebensmittelverkäufer vor.
Sie kriminalisiert damit alles, was sich im Leben einer Stadt wirklich auf der
Straße
abspielt.«7
Weiteres Indiz für eine zunehmende Privatisierung öffentlicher Räume ist nach
Klein die Ausbreitung von »Superstores«: »Die Verbindung von Einkaufen und
Unterhaltung (. . . ) hat eine riesige Grauzone pseudoöffentlichen privaten Raums
geschaffen.«8
Pseudoöffentlichkeit meint hier, dass in den Einkaufszentren zwar oft das Flair
innerstädtischer Plätze imitiert werden soll, entscheidende Grundrechte durch die
Hausordnung jedoch außer Kraft gesetzt sind. Wie für jegliche Spielart demokratischer
Öffentlichkeit selbst, ist auch für den öffentlichen Raum das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit elementare Voraussetzung.
In ihren Ursprüngen ist die moderne demokratische Öffentlichkeit – historisch betrachtet
– zunächst ein Nebeneffekt, erwachsen aus den Bedürfnissen der Handel treibenden
Privatleute, die nicht etwa an einer Änderung von Herrschaftsverhältnissen interessiert
waren, sondern vorrangig am reibungslosen Ablauf eines sich ausweitenden
Warenverkehrs.9|
Vgl. Faulstich (1992) 34.
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»Öffentlichkeit« ist in diesem Stadium also gerade »Privatsache«, im Sinne der
Sicherung einer privatrechtlichen Verfügungsgewalt der Bürger gegenüber den
Herrschenden (etwa Fürsten oder Landsherren).
Als Vorform einer »politisch fungierenden« Öffentlichkeit bildet die
Sphäre der wirtschaftenden Privatleute einen Raum für »öffentliches
Räsonnement«.10 |
Vgl. Habermas (1990) 86ff.
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Unter Berufung auf die Vernunft konnte sich dort in einem oft als
»Selbstaufklärung«11|
Wie Habermas betont, ist jedoch eine Übersetzung von »Räsonnement« mit »Vernunft«
die durch den Terminus der »Selbstaufklärung« in diesem Zusammenhang suggeriert
wird, unzureichend: »In unserem Sprachgebrauch bewahrt dieses Wort unüberhörbar
die polemische Nuance beider Seiten: die Berufung auf Vernunft und ihre verächtliche
Herabsetzung zur nörgelnden Vernünfterei zugleich.«, Habermas (1990) 86.
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