bezeichneten Prozess ein neues (subjektives) Selbstverständnis entwickeln. Wirklich
sichtbar wurde die neue Form der Öffentlichkeit bzw. des »öffentlichen Räsonnements«
nach Habermas jedoch erst mit der »literarischen Öffentlichkeit«. Der Begriff
meint nicht nur die Leserinnen und Leser bürgerlicher Literaturformen, die sich
spätestens mit der Entstehung des Verlegertums und des Literaturmarktes um 1750
herausbilden, sondern (allgemeiner) die vor allem in den Städten entstandene
eigenständige bürgerliche Kultur und ihre Institutionen: Theater, Museen, Konzerte,
Salons,12|
Interessanterweise verortet Eggebrecht in der bürgerlichen Salonkultur (ab ca. 1800) die
eigentlichen Wurzeln der »funktionalen« Musik. Vgl. Eggebrecht (1996) 708–717.
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etc. Gerade in der Öffnung der Konzerte für das Bürgertum wird die neue »Öffentlichkeit«
besonders deutlich sichtbar:
»Strenger noch als am neuen Lese- und Zuschauerpublikum läßt sich
am Konzertpublikum die Verschiebung kategorial fassen, die nicht eine
Umschichtung des Publikums im Gefolge hat, sondern das ›Publikum‹ als
solches erst hervorbringt. Bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert blieb nämlich
alle Musik an die Funktionen repräsentativer Öffentlichkeit gebunden,
blieb, wie man es heute nennt, Gebrauchsmusik. Ihrer gesellschaftlichen
Funktion nach beurteilt, diente sie der Andacht und Würde des
Gottesdienstes, der Festlichkeit höfischer Gesellschaften, überhaupt dem
Glanz der feierlichen Szene. (...) Bürger hatten kaum Gelegenheit, außer
in der Kirche oder in Gesellschaft des Adels, Musik zu hören. Zunächst
emanzipierten sich die privaten Collegia Musica; bald etablierten sie sich
als öffentliche Konzertgesellschaften. Der Eintritt gegen Entgelt machte die
Musikdarbietung zur Ware, zugleich entstand so etwas wie zweckfreie Musik:
zum
ersten Mal versammelt sich ein Publikum, um Musik als solche zu hören, ein
Liebhaberpublikum, zu dem jeder, Besitz und Bildung vorausgesetzt, Zutritt
hat.«13
Die im Zuge der Etablierung einer literarischen Öffentlichkeit errungene Autonomie der
Künste ist also im wahrsten Sinne des Wortes »erkauft«: sie geht einher mit
einer neuen »Warenhaftigkeit«. Diese bildet die Grundlage für das spätere
Heranbilden einer Kulturindustrie. Die europäische Kunstmusik des späten 18. und 19.
Jahrhunderts gedieh in einem äußerst fruchtbaren Klima, das gekennzeichnet war von
Aufgeschlossenheit und romantischer Idealisierung seitens des Publikums. Sie war zwar
bereits Ware, ihr Warencharakter zu jener Zeit ist jedoch kaum vergleichbar mit jenem,
der sich später durch die Möglichkeiten der Massenmedien eröffnete. Aus diesem Grunde
wird ihr Warencharakter von der historischen Musikwissenschaft und ihren analytischen
Methoden oft vernachlässigt, wie auch gerade im Begriff der »autonomen Musik«
selbst.14
Beim vorliegenden Untersuchungsgegenstand sollte dieser Umstand jedoch nicht unterschätzt
werden. Die »aufklärerisch-kritische Öffentlichkeit« ist in jüngerer Vergangenheit öfter
als idealisierte Vorstellung kritisiert worden, z. B. behauptet Nancy Fraser, dass
gerade Ausgrenzung bestimmend war für die historische Sphäre der bürgerlichen
Öffentlichkeit.15
Demnach sei diese durch den (partiellen) Ausschluss von Frauen und Nicht-Bürgern im
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