- 15 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum 
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bezeichneten Prozess ein neues (subjektives) Selbstverständnis entwickeln. Wirklich sichtbar wurde die neue Form der Öffentlichkeit bzw. des »öffentlichen Räsonnements« nach Habermas jedoch erst mit der »literarischen Öffentlichkeit«. Der Begriff meint nicht nur die Leserinnen und Leser bürgerlicher Literaturformen, die sich spätestens mit der Entstehung des Verlegertums und des Literaturmarktes um 1750 herausbilden, sondern (allgemeiner) die vor allem in den Städten entstandene eigenständige bürgerliche Kultur und ihre Institutionen: Theater, Museen, Konzerte, Salons,12
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Interessanterweise verortet Eggebrecht in der bürgerlichen Salonkultur (ab ca. 1800) die eigentlichen Wurzeln der »funktionalen« Musik. Vgl. Eggebrecht (1996) 708–717.
etc. Gerade in der Öffnung der Konzerte für das Bürgertum wird die neue »Öffentlichkeit« besonders deutlich sichtbar:

»Strenger noch als am neuen Lese- und Zuschauerpublikum läßt sich am Konzertpublikum die Verschiebung kategorial fassen, die nicht eine Umschichtung des Publikums im Gefolge hat, sondern das ›Publikum‹ als solches erst hervorbringt. Bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert blieb nämlich alle Musik an die Funktionen repräsentativer Öffentlichkeit gebunden, blieb, wie man es heute nennt, Gebrauchsmusik. Ihrer gesellschaftlichen Funktion nach beurteilt, diente sie der Andacht und Würde des Gottesdienstes, der Festlichkeit höfischer Gesellschaften, überhaupt dem Glanz der feierlichen Szene. (...) Bürger hatten kaum Gelegenheit, außer in der Kirche oder in Gesellschaft des Adels, Musik zu hören. Zunächst emanzipierten sich die privaten Collegia Musica; bald etablierten sie sich als öffentliche Konzertgesellschaften. Der Eintritt gegen Entgelt machte die Musikdarbietung zur Ware, zugleich entstand so etwas wie zweckfreie Musik: zum ersten Mal versammelt sich ein Publikum, um Musik als solche zu hören, ein Liebhaberpublikum, zu dem jeder, Besitz und Bildung vorausgesetzt, Zutritt hat.«13

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Habermas (1990) 101.

Die im Zuge der Etablierung einer literarischen Öffentlichkeit errungene Autonomie der Künste ist also im wahrsten Sinne des Wortes »erkauft«: sie geht einher mit einer neuen »Warenhaftigkeit«. Diese bildet die Grundlage für das spätere Heranbilden einer Kulturindustrie. Die europäische Kunstmusik des späten 18. und 19. Jahrhunderts gedieh in einem äußerst fruchtbaren Klima, das gekennzeichnet war von Aufgeschlossenheit und romantischer Idealisierung seitens des Publikums. Sie war zwar bereits Ware, ihr Warencharakter zu jener Zeit ist jedoch kaum vergleichbar mit jenem, der sich später durch die Möglichkeiten der Massenmedien eröffnete. Aus diesem Grunde wird ihr Warencharakter von der historischen Musikwissenschaft und ihren analytischen Methoden oft vernachlässigt, wie auch gerade im Begriff der »autonomen Musik« selbst.14

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Vgl. auch Kapitel 4.1.
Beim vorliegenden Untersuchungsgegenstand sollte dieser Umstand jedoch nicht unterschätzt werden. Die »aufklärerisch-kritische Öffentlichkeit« ist in jüngerer Vergangenheit öfter als idealisierte Vorstellung kritisiert worden, z. B. behauptet Nancy Fraser, dass gerade Ausgrenzung bestimmend war für die historische Sphäre der bürgerlichen Öffentlichkeit.15
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Vgl. Fraser (1992).
Demnach sei diese durch den (partiellen) Ausschluss von Frauen und Nicht-Bürgern im

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