beim Komponieren gedacht war – als Tanzstück,
das die Zuhörer zu motorischen Aktivitäten animiert (oder vielleicht auch nicht). Auf der
dritten Ebene schließlich ist das Stück etwa Teil einer grassierenden Walzerhysterie, die
einem Kirchenvertreter möglicherweise als Indiz für einen allgemeinen gesellschaftlichen
Sittenverfall erscheint. Die dritte Ebene markiert für Eggebrecht also einen
»Hinterfragungsbegriff«. Insgesamt ähnelt dieses Modell einer Analysemethode zur
funktionalen Einordnung musikalischer Werke, die sich in beiderlei Richtung anwenden
lässt.7
»Sie wird als Darbietungsmusik unabhängig vom aktiven Mitvollzug aller Beteiligten, sie befreit sich als ästhetisches Phänomen von den ›Fesseln‹ gesellschaftlich-funktionaler Gebundenheit, und sie emanzipiert sich als selbstständige Instrumentalmusik von der Bindung an die Sprache.«8
Nach Heinz-Klaus Metzger ist der – idealisierte – Autonomiebegriff der Musik in der Philosophiegeschichte exemplarisch in Schopenhauers »Die Welt als Wille und Vorstellung« (1819) markiert:
»und da unsere Welt nichts ist als die Erscheinung der Ideen oder der Vielheit mittels Eingang in das principium individuationis (die Form der dem Individuo als solchem möglichen Erkenntnis); so ist die Musik da sie die Idee übergeht, auch von der erscheinenden Welt ganz unabhängig, ignoriert sie schlechthin, könnte gewissermaßen auch wenn die Welt gar nicht wäre, doch bestehen.«9
Die dem Zitat zugrunde liegende These ist vor dem Hintergrund einer christlich-monotheistischen Weltauffassung ungeheuerlich: Musik ist hier nicht nur der Realität enthoben, sie besitzt sogar die Eigenschaft zur Existenz, auch wenn es die Welt gar nicht gäbe. Eine Eigenschaft, die bis dato nur Gott selbst vorbehalten war. Autonome Kunst erscheint hier also als eine zutiefst blasphemische Angelegenheit. Und in der Tat sieht Metzger in den kultivierten Kreisen des aufkommenden Bürgertums um 1800 die Religion abgelöst durch eine »Kunstreligion« mit all ihren |