- 30 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum 
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eigenen Riten.10
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Vgl. Kapitel 6.1.4.
Eggebrechts dichotomische Gegenüberstellung der Begriffe »autonome Musik« und »funktionale Musik« erinnert stark an die Unterscheidung zwischen E- und U-Musik, so fallen die meisten Beispiele, die er für funktionale Musik anführt, in den gemeinhin als U-Musik bezeichneten Bereich: »Trivialmusik, Unterhaltungsmusik, Tanzmusik, Schlager, Arbeitsmusik, Werbemusik (Tonsignets), Pop, Beat, Psychedelische Musik, E-Pop usw.«.11
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Eggebrecht (1973) 1.
Die Subsumierung ganzer zeitgenössischer Genres (des Jahres 1973) unter den Begriff der funktionalen Musik birgt in Zusammenhang mit der These, eine solche Musik sei nur über die Benennung der zugrunde liegenden Intention verständlich, bedeutet auch, sich der Möglichkeit einer ästhetischen Annäherung zu berauben, denn diese müsste nach Eggebrecht ja zwangsläufig trivial ausfallen:

»Das ›musikalische Gefüge‹ funktionaler Musik ist nur bedingt als ›Sinngefüge in sich‹ befragbar: der Funktionsbegriff der 1. Ebene (›es fungiert in der Sache‹) bringt positiv wohlmöglich nichts und in bezug auf den arrangierten Effekt nur wenig ein. (...) Gefordert ist – wenn überhaupt Ästhetik und Analyse beibehalten werden sollen – eine musikalische Funktionsästhetik und musikalische Funktionsanalyse, die die Musik in ihren Eigenschaften primär von den Funktionen her untersucht.«12

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Eggebrecht (1973) 23.

Der Begriff der »funktionalen Musik« muss sich vor allem dann den Vorwurf des Dogmatismus gefallen lassen, wenn er in Verbindung gerät mit vorschnellen Werturteilen, die häufig eine Sicht auf innermusikalische Qualitäten versperren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Filmmusik, fraglos ein zutiefst funktionales Genre. Eine Reduktion auf das »intendierte Fungieren« ist jedoch nicht in der Lage, die Popularität einzelner Komponisten (z. B. Yann Tiersen, Maurice Jarre, John Williams oder Michael Nyman) zu erklären, die eine Zuhörerschaft auch jenseits der Leinwand finden.13

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Vgl. auch Nierwetberg (2002).
Bei aller Problematik, die das Konzept der funktionalen Musik also birgt, beschreibt es dennoch treffend einen Trend der Musikvermittlung, der besonders in der Programmgestaltung privater Formatradios eine beängstigende Dynamik entwickelt hat. In der Musikwissenschaft hat sich jedoch ein anderer (spezialisierter) Terminus durchgesetzt – der der »funktionellen Musik«. Braun und Kühn grenzen die Begriffe wie folgt voneinander ab:

»Funktionale Musik wäre (...) durch bestimmte gesellschaftliche Veranstaltungen ›bedingt‹ (motiviert), ›funktionelle Musik‹ dagegen soll bestimmte Wirkungen haben.«14

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Braun und Kühn: Musik im Hintergrund. Zur Erkenntnis eines umstrittenen Phänomens, unveröffentlichtes Manuskript, Saarbrücken 1971, S. 13, zit. nach: Fehling (1976) 13.

Entscheidend ist, dass sie gemäß ihrer Zweckbestimmtheit auf eine mehr oder weniger subtile Manipulation der Hörer zu konkreten, außermusikalischen Zwecken aus ist und genau nach diesen Kriterien produziert wird. Mit anderen Worten: es ist der wissenschaftliche Begriff für die in der Umgangssprache als »Fahrstuhl-« oder »Kaufhausmusik« beschriebene Musik.15

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Völlig einheitlich wird der Begriff jedoch immer noch nicht verwendet. Erich Vanecek bezeichnet beispielsweise jegliche nicht-autonome Musik (barocke Tafelmusik, Arbeitsmusik, Kirchenmusik usw.) als solche. Vgl.Vanecek (1991), 15. Die musikwissenschaftliche Verwendung des Begriffs in Bezug auf das Musikangebot von Firmen wie Muzak überwiegt jedoch deutlich.
Diese Gattung scheint jedoch eine aussterbende Spezies zu sein, zumindest wenn man die jüngste Entwicklung

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