des Muzak-Konzerns als exemplarisch werten
möchte.16
Die größte Bedrohung für funktionelle Musik und ihre Hersteller sind nicht
etwa ihre Kritiker, sondern die bereits oben erwähnten Formatradios, deren
Programmdramaturgien gleichfalls nach streng funktionalen Kriterien erstellt
werden. Schon Eggebrecht macht darauf aufmerksam, dass jegliche Musik,
artifizielle eingeschlossen, für bestimmte Zwecke funktionalisiert werden
kann,17|
Vgl. Eggebrecht (1973) 5.
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wie das Beispiel Hamburger Hauptbahnhof anschaulich demonstriert. Und so tritt an die
Stelle der speziell produzierten funktionellen Musik bei den Anbieterfirmen
zunehmend ein nach funktionalen Kriterien zusammengestellter Musikmix bekannter
Originalaufnahmen nach Vorbild der Formatradios. Ohnehin ist der Begriff der
»funktionellen Musik« weniger an bestimmte musikalische Genres geknüpft,
sondern eher an ihre Einsatzorte. So findet sich in MGG beispielsweise folgende
Definition:
»Unter funktioneller Musik(...) wird Musik verstanden, die ausschließlich
zur Verwendung in Geschäften, Einkaufszentren, Produktionsstätten,
Büroarbeitsplätzen, Wartesälen, Gaststätten und Hotels hergestellt
wird.«18 |
Rösing/Bruhn (1997) 1583.
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Aus diesem Grunde schlägt Helga de la Motte-Haber vor, stattdessen den
umgangssprachlichen Terminus »Hintergrundmusik« zu verwenden:
»Der Ort, an dem Hintergrundmusik erklingt, entscheidet über ihre Funktion
und die Art der Zuwendung
des Hörers. Es ist daher sinnvoll, Hintergrundmusik nicht nach musikalischen
Gesichtspunkten zu differenzieren, sondern nach den Orten, an denen sie
erklingt.«19
Der Begriff »Hintergrundmusik« beschreibt also eher eine konkrete Rezeptionssituation,
die ganz einfach dadurch definiert ist, dass der erklingenden Musik keine
besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Sie spielt sich eben im
Hintergrund ab. Hintergrundmusik beschränkt sich nicht auf das Angebot der
Berieselungsindustrie.20 |
Ich verwende die Termini »Berieselungskonzerne« oder »Berieselungsindustrie« im folgenden
als Synonyme für »Anbieter funktioneller Musik«, u. a. auch um eine Abgrenzung zu
ermöglichen zu weiteren Formen funktioneller Musik, z. B. Handy-Klingeltöne.
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Der Begriff schließt beispielsweise auch die Live-Begleitung eines Geigers in einem
Restaurant ein oder auch den privaten Musikkonsum während der Ausübung anderer
Tätigkeiten (etwa beim Abwaschen, Autofahren, Lernen, Sex usw.). Damit orientiert sich
der Begriff stark an zeitgenössischer Musikpraxis – Musikhören als Nebenbeschäftigung
überwiegt zumindest quantitativ stark gegenüber bewusstem, konzentriertem
Hören. Dies illustrieren beispielsweise Franz und Klingler mit ihrer Studie zur
Verweildauer der Hörfunknutzer im durchschnittlichen Tagesprogramm eines
privaten Formatradios: 45 Minuten beim Essen, 25 Minuten
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