neues
Kommen«; und weiter: »[S]tatt dessen könnte die Vergegenwärtigung von Geschichte in
jener neuartigen Weise erfolgen, die nicht – auf Kosten von Gegenwart – in die
Vergangenheit zurücktaucht, sondern die Frage nach dem Jetzt auch durch
Geschichte zu beantworten sucht« (Eggebrecht
2000: 7). Dem ist nicht mehr viel
hinzuzufügen, wo Gegenwart und Vergangenheit so aufeinander bezogen werden,
dass Kosten nicht mehr einseitig veranschlagt werden, was einen Gewinn zu
beiden Seiten möglich macht. Und eine allgemeine Berücksichtigung der Musik
der Gegenwart, die nicht ›U‹-musikalisch ausgrenzt, würde wohl auch eine
adäquate Sprache wieder finden, die sich komplementär zur Sprache der Tradition
versteht und tradierte Wissensstände gegenwärtig werden und zeitgemäß wirken
ließe.
2.10. Phänomenal: Ein »Werk«
»Klassiker. Die Werke der Philosophen und Künstler sind nicht so
monolithisch, wie es die Fabel will, die über sie umläuft. Sie sind nie
aus einem Guß gewesen. Eng verwoben mit dem, was die Zukunft
vorwegnahm, war, was von der abgelebten Zeit nicht loskam. Es
gibt keine Klassiker in dem Sinn: Poeten und Interpreten über dem
Sternenzelt«
(Ludwig Marcuse 1973: 66f.).
Im Vorangegangenen ist der Begriff des zeitlosen Werkes als geschichtliches Phänomen
dokumentiert worden, der seine Zeit hatte. Anschließend ist verdeutlicht worden, dass
Musikanalyse ihre Ergebnisse weniger aus vorgegebenen Gegenständen ableitet, sondern
aus motivierten Unterscheidungsleistungen, die wiederum aus dem Blickwinkel des
Sinnesorgans »Auge« getroffen sind. Sowohl Analyse als auch der Gegenstand der
Untersuchung stellen keinen Fixpunkt dar, von dem aus objektive Ergebnisse und
Werkbegründungen ableitbar wären. Trotzdem ist der Werkgedanke damit immer noch
nicht grundsätzlich in Frage gestellt oder gar aufgehoben, wenn man differenzierter
argumentierende Positionen zum Werkbegriff betrachtet, die nicht allein werkimmanent
Sinnordnungen zu entdecken glauben, sondern auch gestaltungsrelevante gesellschaftliche
Rückkopplungsprozesse und auch den Rezipienten mit einbeziehen in ihr Urteil. In einer
informativen und lesenswerten Einführung zur Musikwissenschaft wird die geäußerte
Kritik am Werkbegriff aufgenommen und berücksichtigt, gleichwohl bleibt sie
der Prämisse der Idealität von Werken treu. Die Variablen zur Urteilsbildung
umfassen danach, »den sozialen Kontext, die Struktur der Musik und ihre mediale
Vermittlung, vor allem aber die rezipierende Person selbst. In groben Zügen
kann musikalische Urteilsbildung als ein Ergebnis von lebensalterbezogener
Entwicklung und allgemeiner sowie musikbezogener Sozialisation beschrieben
werden« (Rösing/Petersen 2000: 79). Werturteile in Sachen Musik gründen
nach Rösing/Petersen im Ich-Urteil, das der Subjektivität Raum gibt und den
affektiven Bereich umfasst, dem Sachurteil, das die werkimmanenten Bezüge
berücksichtigt und objektbezogen operiert, und dem Man-Urteil, das auf situative
Umstände Bezug nimmt und eine weitgehend vorurteilsgeprägte Bewertung
beschreibt (vgl. ebd.: 81). Obwohl eine Vielfalt von urteilsbeeinflussenden Faktoren
von den Autoren angesprochen werden, bleiben zuletzt das »Objekt« Werk
und eine sachlogische Bewertung zentral stehen. Und eine solche wiederum –
befreit von aller Affektivität und Sozialität – spricht