- 68 -Schläbitz, Norbert: Mit System ins Durcheinander  
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neues Kommen«; und weiter: »[S]tatt dessen könnte die Vergegenwärtigung von Geschichte in jener neuartigen Weise erfolgen, die nicht – auf Kosten von Gegenwart – in die Vergangenheit zurücktaucht, sondern die Frage nach dem Jetzt auch durch Geschichte zu beantworten sucht« (Eggebrecht 2000: 7). Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen, wo Gegenwart und Vergangenheit so aufeinander bezogen werden, dass Kosten nicht mehr einseitig veranschlagt werden, was einen Gewinn zu beiden Seiten möglich macht. Und eine allgemeine Berücksichtigung der Musik der Gegenwart, die nicht ›U‹-musikalisch ausgrenzt, würde wohl auch eine adäquate Sprache wieder finden, die sich komplementär zur Sprache der Tradition versteht und tradierte Wissensstände gegenwärtig werden und zeitgemäß wirken ließe.

2.10.  Phänomenal: Ein »Werk«

»Klassiker. Die Werke der Philosophen und Künstler sind nicht so
monolithisch, wie es die Fabel will, die über sie umläuft. Sie sind nie
aus einem Guß gewesen. Eng verwoben mit dem, was die Zukunft
vorwegnahm, war, was von der abgelebten Zeit nicht loskam. Es
gibt keine Klassiker in dem Sinn: Poeten und Interpreten über dem
Sternenzelt«

(Ludwig Marcuse 1973: 66f.).

Im Vorangegangenen ist der Begriff des zeitlosen Werkes als geschichtliches Phänomen dokumentiert worden, der seine Zeit hatte. Anschließend ist verdeutlicht worden, dass Musikanalyse ihre Ergebnisse weniger aus vorgegebenen Gegenständen ableitet, sondern aus motivierten Unterscheidungsleistungen, die wiederum aus dem Blickwinkel des Sinnesorgans »Auge« getroffen sind. Sowohl Analyse als auch der Gegenstand der Untersuchung stellen keinen Fixpunkt dar, von dem aus objektive Ergebnisse und Werkbegründungen ableitbar wären. Trotzdem ist der Werkgedanke damit immer noch nicht grundsätzlich in Frage gestellt oder gar aufgehoben, wenn man differenzierter argumentierende Positionen zum Werkbegriff betrachtet, die nicht allein werkimmanent Sinnordnungen zu entdecken glauben, sondern auch gestaltungsrelevante gesellschaftliche Rückkopplungsprozesse und auch den Rezipienten mit einbeziehen in ihr Urteil. In einer informativen und lesenswerten Einführung zur Musikwissenschaft wird die geäußerte Kritik am Werkbegriff aufgenommen und berücksichtigt, gleichwohl bleibt sie der Prämisse der Idealität von Werken treu. Die Variablen zur Urteilsbildung umfassen danach, »den sozialen Kontext, die Struktur der Musik und ihre mediale Vermittlung, vor allem aber die rezipierende Person selbst. In groben Zügen kann musikalische Urteilsbildung als ein Ergebnis von lebensalterbezogener Entwicklung und allgemeiner sowie musikbezogener Sozialisation beschrieben werden« (Rösing/Petersen 2000: 79). Werturteile in Sachen Musik gründen nach Rösing/Petersen im Ich-Urteil, das der Subjektivität Raum gibt und den affektiven Bereich umfasst, dem Sachurteil, das die werkimmanenten Bezüge berücksichtigt und objektbezogen operiert, und dem Man-Urteil, das auf situative Umstände Bezug nimmt und eine weitgehend vorurteilsgeprägte Bewertung beschreibt (vgl. ebd.: 81). Obwohl eine Vielfalt von urteilsbeeinflussenden Faktoren von den Autoren angesprochen werden, bleiben zuletzt das »Objekt« Werk und eine sachlogische Bewertung zentral stehen. Und eine solche wiederum – befreit von aller Affektivität und Sozialität – spricht


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