wahrheitsgemäß, da als
Grundvoraussetzung gilt: »Wichtigste Kriterien [bei der Bewertung von Kunstmusik;
N.S.] sind hier die musikimmanenten Merkmale einer Komposition, zudem
ihre Ausdruckskraft, ihre ›Schönheit‹, ihre Eigenständigkeit, ihr Zeitbezug
und ihr Wahrheitsgehalt« (ebd.: 78). Die Messlatte verbleibt zuletzt auf der
Ebene des Bezugssystems »Wahrheit«. Und daraus wiederum leitet sich eine
Musikgeschichtsschreibung ab, die Entwicklung in der Musik fortschrittlich
voranschreiten sieht, sodass allein der vorausgestellte bestimmte Artikel der Entwicklung
bestimmt sei und nicht der unbestimmte. Und ganz ähnlich argumentiert auch der dem
bestimmten Artikel offenbar nicht entsagen wollende Eggebrecht
in seinem
Aufsatz »Fortschreiten ohne Fortschritt«, der, obwohl er die der Bedeutung
urteilender Subjekte für die Begründung musikalischer Sachverhalte wenige Seiten
zuvor selber betont, schreibt: »Jede zur Form gebrachte Musik ist ein Ding in
sich selbst, das, obwohl es geschichtlich geprägt ist und geschichtsbedingte
Funktionen erfüllt, gleichwohl auch jenseits von Geschichte da ist und gilt. Denn
Musik als konkrete Erscheinung ist jedesmal eine Anordnung zu sich selbst, ein
System von Elementen, die in bezug auf das System so fungieren, daß es in sich
eigenständig und sinnvoll ist. Damit ist Musik als wesenhaft definiert und, obwohl
geschichtlich durch und durch, zugleich der Geschichte enthoben und somit –
zusammen mit den Möglichkeiten des Überdauerns und der Wiederbelebung – dem
Fortschrittsdenken entrückt« (Eggebrecht
1997: 93). Mit ihrer Autonomisierung
transzendiert Eggebrecht
die Musik und führt durch die Hintertür das anzustrebende
Signifikat und so das Ziel, das als Maßstab für menschliches Wirken dann gelten mag
und wonach der Fortschritt in der Kunst zu bemessen ist, aber wieder ein. So wird die
Musik als Kunst dem Zeitgeschehen enthoben und als überzeitlich verortet.
Dass damit die Musik dem Fortschrittsdenken entrückt ist, ist eine schlichte
Behauptung, denn die Musik als konkrete Erscheinung operiert mit Formen, die
in der Zeit entwickelt und nicht in einem der Zeit entrückten Ideenhimmel
gefunden wurden. Dem Zeitbezug und so Fortschrittsdenken ist kaum bei der
Qualifizierung von Musik nicht zu entkommen, da die musikalischen Elemente nie
allein auf sich selbst verweisen, sondern stets mit Blick auf die Zeit qualifiziert
werden. An anderer Stelle gehe ich noch näher darauf ein. Dass das Zuhören von
Kunstmusik »in das Reich der Kunst [führt], wo die Botschaften stattfinden«
(Eggebrecht
1997: 70), ist nur dann zu konstatieren, wenn an die Stelle der
Verzeitlichung von Musik im gesellschaftlichen Kontext deren Isolierung tritt,
für die keine Stunde schlägt. So steht im Vordergrund bei der Reflexion von
Kunst dann doch wieder das »Was« – die Fremdreferenz, die informative zu
entschlüsselnde Botschaft, die dem Ganzen dauerhaft innewohnen soll. In der
Annahme an eine wie auch immer geartete überzeitliche Botschaften tragende
»Wesenhaftigkeit« spiegelt sich letztendlich wieder ein Einheitsdenken, an etwas, das
unverrückbar für sich steht, an ein quasi sich ewig wiederholendes Selbst, das
annähernd oder auch nicht bestimmbar wäre, dem auf alle Fälle Bestimmung
zuerkannt wird. Nur vor diesem Hintergrund kann Eggebrecht
schreiben: »Von der
Kunstmusik sagt man, sie sei nicht funktional, sondern frei, autonom« (ebd.: 70).
Autonom soll dann das sich selbstbegründende Kunstgeflecht sein, das ohne ein
»man«, das motiviert beobachtet, aus sich selbst heraus begründet ist.