- 69 -Schläbitz, Norbert: Mit System ins Durcheinander  
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wahrheitsgemäß, da als Grundvoraussetzung gilt: »Wichtigste Kriterien [bei der Bewertung von Kunstmusik; N.S.] sind hier die musikimmanenten Merkmale einer Komposition, zudem ihre Ausdruckskraft, ihre ›Schönheit‹, ihre Eigenständigkeit, ihr Zeitbezug und ihr Wahrheitsgehalt« (ebd.: 78). Die Messlatte verbleibt zuletzt auf der Ebene des Bezugssystems »Wahrheit«. Und daraus wiederum leitet sich eine Musikgeschichtsschreibung ab, die Entwicklung in der Musik fortschrittlich voranschreiten sieht, sodass allein der vorausgestellte bestimmte Artikel der Entwicklung bestimmt sei und nicht der unbestimmte. Und ganz ähnlich argumentiert auch der dem bestimmten Artikel offenbar nicht entsagen wollende Eggebrecht in seinem Aufsatz »Fortschreiten ohne Fortschritt«, der, obwohl er die der Bedeutung urteilender Subjekte für die Begründung musikalischer Sachverhalte wenige Seiten zuvor selber betont, schreibt: »Jede zur Form gebrachte Musik ist ein Ding in sich selbst, das, obwohl es geschichtlich geprägt ist und geschichtsbedingte Funktionen erfüllt, gleichwohl auch jenseits von Geschichte da ist und gilt. Denn Musik als konkrete Erscheinung ist jedesmal eine Anordnung zu sich selbst, ein System von Elementen, die in bezug auf das System so fungieren, daß es in sich eigenständig und sinnvoll ist. Damit ist Musik als wesenhaft definiert und, obwohl geschichtlich durch und durch, zugleich der Geschichte enthoben und somit – zusammen mit den Möglichkeiten des Überdauerns und der Wiederbelebung – dem Fortschrittsdenken entrückt« (Eggebrecht 1997: 93). Mit ihrer Autonomisierung transzendiert Eggebrecht die Musik und führt durch die Hintertür das anzustrebende Signifikat und so das Ziel, das als Maßstab für menschliches Wirken dann gelten mag und wonach der Fortschritt in der Kunst zu bemessen ist, aber wieder ein. So wird die Musik als Kunst dem Zeitgeschehen enthoben und als überzeitlich verortet. Dass damit die Musik dem Fortschrittsdenken entrückt ist, ist eine schlichte Behauptung, denn die Musik als konkrete Erscheinung operiert mit Formen, die in der Zeit entwickelt und nicht in einem der Zeit entrückten Ideenhimmel gefunden wurden. Dem Zeitbezug und so Fortschrittsdenken ist kaum bei der Qualifizierung von Musik nicht zu entkommen, da die musikalischen Elemente nie allein auf sich selbst verweisen, sondern stets mit Blick auf die Zeit qualifiziert werden. An anderer Stelle gehe ich noch näher darauf ein. Dass das Zuhören von Kunstmusik »in das Reich der Kunst [führt], wo die Botschaften stattfinden« (Eggebrecht 1997: 70), ist nur dann zu konstatieren, wenn an die Stelle der Verzeitlichung von Musik im gesellschaftlichen Kontext deren Isolierung tritt, für die keine Stunde schlägt. So steht im Vordergrund bei der Reflexion von Kunst dann doch wieder das »Was« – die Fremdreferenz, die informative zu entschlüsselnde Botschaft, die dem Ganzen dauerhaft innewohnen soll. In der Annahme an eine wie auch immer geartete überzeitliche Botschaften tragende »Wesenhaftigkeit« spiegelt sich letztendlich wieder ein Einheitsdenken, an etwas, das unverrückbar für sich steht, an ein quasi sich ewig wiederholendes Selbst, das annähernd oder auch nicht bestimmbar wäre, dem auf alle Fälle Bestimmung zuerkannt wird. Nur vor diesem Hintergrund kann Eggebrecht schreiben: »Von der Kunstmusik sagt man, sie sei nicht funktional, sondern frei, autonom« (ebd.: 70). Autonom soll dann das sich selbstbegründende Kunstgeflecht sein, das ohne ein »man«, das motiviert beobachtet, aus sich selbst heraus begründet ist.

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