der
Intentionen wird über die
phänomenologische Reduktion vollzogen, bei der zwischen (1)
intentionalem »Denken« (griech.:
nóësis) und dem eigentlich (2) sinnhaft »Gedachtem«
(griech.:
nóëma) unterschieden wird. Der zweite Fall benennt das gedachte Phänomen,
während der erste Fall den der Reflexion zugänglichen Erkenntnisakt auszudrücken
sucht. Das Denken beschreibt den Akt des Erkennens, der von mannigfaltigen
Umständen affiziert wird, das Gedachte – der Inhalt des Erkannten – bleibt sich treu.
Das eine –
Erkenntnisakt – korreliert mit dem anderen –
Erkenntnisinhalt. Bei der
phänomenologischen Reduktion tritt hervor, dass das Identitätsprofil des Gedachten
durch den Filter der vielfältigen Intentionen divergent aufscheint, sich entfaltet.
(Ein mit Noten versehenes Papier kann so als Musiziervorlage, Bastelbogen,
Schreibfläche, Bild u.a.m. bspw. erscheinen – diese Summe von Facetten gilt es zu
reduzieren um dem Papier-Phänomen näher zu kommen.) Die Intentionalität
bleibt dabei vom Gedachten – vom Sinn des Ganzen – bestimmt. Das gilt es
zu betonen, denn auf diese Weise soll keinem grenzenlosen Relativismus das
Wort geredet werden, sondern es wird von einem intentionalen Bewusstsein
ausgegangen, in dem die
Wirklichkeit der Welt – von begleitenden Vormeinungen und
Haltungen verfälscht – in vielfältiger Weise aufscheint bzw. sich dort Raum
greift.
Implizite Theorien, die den blinden Fleck der Wahrnehmung ausmachen und
Urteile mitbedingen, sollen für eine im Idealfall unverstellte Schau offenkundig
werden. Es geht dabei um einen Prozess der fortschreitenden »Einklammerung«
der »Intentionalität« mithilfe der für die Phänomenologie so wichtigen epoché
[Ansichhalten, Zurückhalten von Urteilen; Anm. N.S.], bei der es sich um eine
»gewisse Urteilsenthaltung [handelt], die sich mit der unerschütterten und ev.
unerschütterlichen, weil evidenten Überzeugung von der Wahrheit verträgt.
Die Thesis wird ›außer Aktion gesetzt‹, eingeklammert, sie verwandelt sich
in die Modifikation ›eingeklammerte Thesis‹, das Urteil schlechthin, in das
eingeklammerte Urteil. [. . . ] Die zum Wesen der natürlichen Einstellung gehörige
Generalthesis17
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Generalthesis: »ein sich selbst unthematischer Akt des Bewußtseins, die Welt, wie sie die
Wahrnehmung in kontinuierlicher Evidenz darbietet, als existierende bewußt zu haben«
(Steiner 1997: 515).
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setzen wir außer Aktion, alles und jedes, was sie in ontischer Hinsicht umspannt,
setzen wir in Klammern:
also diese ganze natürliche Welt, die beständig ›für uns
da‹, ›vorhanden‹ ist, und die immerfort dableiben wird als bewußtseinsmäßige
›Wirklichkeit‹, wenn es uns auch beliebt, sie einzuklammern« (Husserl 1997: 134f.).
Alles Selbstverständliche wird dabei aufgehoben bzw. durch Einklammerung
infrage gestellt, auch und gerade die Vorstellung uns (den Beobachter) oder die
phänomenale Welt als evident »existierend«, als »seiend« zu verstehen. Im Zuge dieser
Einklammerung von Vorurteilen wird das Phänomen weitgehend auf seine verschiedenen
Seinsweisen reduziert.
Eine Haltung, die dem allgemein Invarianten und endlich Wesen oder »Ur-Bild«
(eidos) angemessen ist, ist von Husserl über die eidetische Reduktion zu erschließen
bemüht. Dazu werden die verschiedenen Sichtweisen intentionaler Bewusstseine (die sich
in einem Bewusstsein allein abspielen können und immer auch abspielen werden), bei
denen das »Etwas« folglich unterschiedlich erscheint und im Kern doch Identität zeitigt,
auf Verwandtschaften, mehr noch: auf das unverrückbar invariant Bleibende untersucht
und so in einem weiteren Prozess des Ausschließens