- 72 -Schläbitz, Norbert: Mit System ins Durcheinander  
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das Ganze aufzuschließen versucht. Das demnach in allen varianten Beschreibungen invariant Bleibende erweist sich im Prozess der Einklammerung als »wesentlich«, ein essentieller Rest, der, abstrahiert zum »Wesen«, »Ur-Bild« (»eidos«) ist. Nach Reduktion der phänomenalen Vielfalt bzw. der Abstrahierung aller intentional gefärbten Phänomene und des Lokalisieren des ihnen Allgemeinen tritt also in einem weiteren Schritt des Erkundens, so Husserl, im Fokus eines reinen Bewusstseins, ein »Weltmeinen« – ein Wesenskern zutage: eine ideal erlebte Potentialität des Erlebens, die dann – wiewohl ausschließlich innerweltlich konstituiert – doch der ontischen Außenwelt entsprechen soll.

In einem letzten Schritt wird die transzendentale Reduktion vollzogen, bei der Husserl die »Konstitution« des Wesens darzulegen sucht. Schon der Begriff Konstitution zielt darauf ab, deutlich zu machen, dass das Wesen nicht »an sich« gegeben ist, sondern dass es bewusstseinsabhängig ist. Will man das Wesen erfassen, ist Bewusstseinsforschung vonnöten. So ist die Phänomenologie eine »deskriptive Wesenslehre der transzendental reinen Erlebnisse« (Husserl, zitiert nach Röd 1996: 431).

Die Bemühungen Husserls gründen in der Suche nach einer Wahrhaftigkeit, einer Ontik – und auch, wenn sie in der Transzendenz nicht ergründbar ist –, so soll sie doch dem Transzendentalen wenigstens genügen und hier den Schleier zumindest ein wenig lüften. Roman Ingarden nimmt so die Ideen Husserls auf und versucht die Phänomenologie auf die Kunst und deren Wesen umzubrechen. Die Phänomenologie in der Lesart Ingardens scheint wiederum in den Schriften Zofia Lissas auf und wird stellvertretend für andere dokumentiert. Das verborgen Existierende, von dem Karbusicky im Vorangegangenen spricht, versucht Zofia Lissa näher einzugrenzen. Eine Grundthese lautet, dass Werke »ontologische Eigenheiten [haben], die wir als solche apperzieren und wahre Urteile über sie fällen können« (Lissa 1975: 2). Zum Zwecke der Urteilsbildung bedürfen Werke einer von der Umwelt abzugrenzenden Identität, woraus sie ihren spezifischen Wert ableiten. Die Ontologie ist als Wissenschaft vom »Wesen der Dinge« zu bedenken und geht im Gleichklang mit Husserls Vorstellung einer Ontologie der »Eidetik« (Ur-Bild), der Wesensschau. Dem ontologischen Aspekt gegenübergestellt ist der phänomenologische, der sich mit der Wahrnehmung beim Rezipienten beschäftigt, in der Identität sich leicht verliert.

Trotzdem bleibt die Identität stabil, ob sich nun Ansichten und Wertvorstellungen ändern mögen oder Aufführungen variieren. »Das musikalische Werk ist eines, Ausführungen kann es unendlich viele geben. Darauf beruht die spezifische ›Beständigkeit‹ des musikalischen Werkes« (Lissa 1975: 10). Demnach sind die Ausführungen nicht das Werk. »Jedes bestimmte Muskwerk – z.B. die 9. Symphonie von Beethoven – ist im Gegensatz zu der offenen Mannigfaltigkeit seiner Ausführungen immer ein einziges Individuum. Es kann somit nicht mit ihnen identisch sein« (Ingarden 1962: 14). Ingarden, auf den sich Lissa bezieht, kommt nach einer weiteren Angabe von Gründen (bezogen auf räumliche/zeitliche Begebenheiten, subjektive Befindlichkeiten u.a.m.), die Aufführungen vom Werk trennen, zu dem Schluss: »All die hier angegebenen Unterschiede zwischen dem Musikwerk und seinen Ausführungen zwingen uns, das Musikwerk für etwas von seinen einzelnen Ausführungen Verschiedenes zu halten« (Ingarden 1962: 16).


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