Das
Werk wird im Grunde
nicht in der konkreten Aufführung verortet, sondern
eher in der symbolischen Fixierung, weil sie repräsentativ für einen – im Sinne
Ingardens – intentionalen Gegenstand steht. Als Schnittstelle zwischen »Wesen«
und »Aufnahme« operiert die Fixierung. Gegenstand meint zur Erläuterung
»Träger-von-Eigenschaften-zu-sein«. Ingarden
lehnt die Identifikation des Musikwerkes
mit seiner Schriftwerdung zwar ab (vgl. ebd.: 25), die immer vom Werk verschieden
ist (vgl. ebd.: 26f.), doch stellt er den Repräsentationscharakter der Zeichen
prominent heraus, wenn er sagt, dass durch Zeichen typische visuelle oder akustische
Gestalten zur Erscheinung geraten können. Die Zeichen-Funktion »trägt eine
Intention, die auf den ›bezeichneten‹ Gegenstand hinweist« (ebd.: 25). Sie steht
gemäß dieser Argumentation m.E. sozusagen dem Werk »näher«, da sie einen
direkten Bezug zum Werk, der kein realer Gegenstand und auch kein reales
Vorkommnis ist, aufweist, die Ausführung sich allein mit dem realen Gegenstand Notat
auseinander setzt. Ein intentionaler Gegenstand im Sinne Husserls oder auch
Ingardens ist ein
seinsheteronomer Gegenstand, weil er in Kopplung mit einem
zuwendendem Bewusstseinsakt steht, auf ihn angewiesen ist. Und Lissa
fasst Ingardens
Position, der sie sich anschließt, zusammen: »Nach Ingardens Anschauung ist das
Musikwerk ein intentionaler Gegenstand, in der Notation als Schema, als Netz
fixiert, welches jede Konkretisierung und Rezeption in allen seinen Merkmalen
realisiert, mit der sich aus ihnen ergebenden notwendigen Modifikation mancher
von ihnen« (Lissa 1975: 4). Obwohl das Werk vom ontischen Standpunkt eine
Identität hat, ist es vom phänomenologischen Standpunkt im Grunde plural
(modifizierbar) zu denken, was Folge des »Schemas« Notat ist, in dem sich
das Werk präsentiert. Denn das Schema weist auf der Ebene der symbolischen
Codierung von Klang Unbestimmtheits- oder Leerstellen auf, die interpretierende
Ausführende wie hörend Rezipierende intentional ausfüllen. Die Phantasie ist
gefragt, die aber durch das Schema vorgezeichnet ist und Leerstellen nicht
beliebig ausfüllen kann. Rezipienten unterwerfen »sich den vom Werk ausgehenden
Suggestionen und Direktiven« (Ingarden 1968: 57). Welche Konkretion dem
Werk angemessen ist, ist über die Wesensschau im Rahmen sozusagen einer
Rekonstruktion herzuleiten. So lassen sich dann richtige von falschen Urteilen
und angemessenes von unangemessenem Hören trennen. Damit ein Werk auch
Werk werde, ist nach Lissa (immer in Anlehnung an Inarden) demnach auch
die schriftliche Fixierung praktisch unabdingbare Voraussetzung (vgl. ebd.:
10)
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Im Grunde beschreiben Lissas Ausführungen eine Unterfütterung des Supplements des
Supplements. So argumentiert Lissa auf der einen Seite, dass das Notat nicht das Werk
ausmache, sondern es nur repräsentiere. Und es repräsentiert eine Intention. Also ist das Werk
in der Argumentation Lissas nicht nur geistigen Ursprungs, sondern selber geistig. Wenn
Musik nun – wie bspw. eine Musik von Mozart – aufgeführt wäre durch die Hand Mozarts,
dann läge konsequent nach Lissa solange kein Werk vor, wie die Intention vom Komponisten
nicht verschriftlicht wäre, egal wie komplex und kompliziert der Schaffensprozess, individuell,
intellektuell die Musik auch sei. Obwohl das Notat das Werk nicht ist, ist das Werk ohne das
Surrogat Notat danach nichts. Die Zeichenwelt, die eigentlich als Surrogat reine Nebensache
sein sollte, wird damit zur Hauptsache, was auch darin sichtbar wird, dass Werke zwar
unverzichtbar der schöpfenden Komponistenhand bedürfen, gemäß der Argumentation von
Lissa eine ihr eigenes Werk realisierende Komponistenhand aber solange keine Werkmusik
erklingen ließen, solange die ausführenden Finger nicht folgsam festgestellten Noten folgten.
Der Redlichkeit halber sei allerdings angeführt, dass in einem weiteren Aufsatz im gleichen
Buch Zofia Lissa selber erhebliche Zweifel an der Konzeption von Ingarden anmeldet und
verdeutlicht, dass hier aus einem bestimmten historischen Kontext heraus eine bestimmte
musikästhetische Position formuliert wird, die in dem einen wie anderen Falle keineswegs
für sich Allgemeingültigkeit reklamieren kann. »Der grundsätzliche Fehler, den verschiedene
Philosophen begehen, die ästhetische Theorien formulieren, besteht nämlich darin, daß sie
sich selbst als absolute Vertreter der ganzen Gattung ›Mensch‹ auffassen« (Lissa 1975: 173)
und aus diesem Hintergrund wird die »Objektivität« für die eigene Position in Anspruch
genommen. »Wenn Ingarden seine Anschauungen über die Musik, ihr Wesen und ihre
Eigenheiten formuliert, tut er dies gestützt auf jene Art der Rezeption von Musikwerken,
die in dem ihm zugänglichen Kreis der musikalischen Werke sich herausgebildet hat« (ebd.:
173f.). Sie beziehen sich somit nicht auf den »ganzen Bereich der Musik« und können schon
gar nicht universale Gültigkeit für sich reklamieren. Eine ganze Summe von Einschränkungen
konstatiert Lissa, angefangen bei der Musik der Avantgarde, die elektronisch, konkret oder
aleatorisch verfährt, über nichtschriftliche sowie außereuropäische Musik u.a.m. (vgl. ebd.:
174). »Ingarden beschränkt den Bereich seiner Ausführungen auf reine Instrumentalmusik«
(ebd.: 174f.), die gleichsam in der Zeit steht und nicht außerhalb. Sie schließt: »So ist demnach
der Umfang der Ingardschen Erwägungen begrenzt: chronologisch, geographisch, klassen-
und gattungsmäßig« (ebd.: 175). Auch die Problematik, der symbolischen Codierung solche
Relevanz bei der Bestimmung von Werken einzuräumen, thematisiert Lissa. »Es gibt nämlich
Musikwerke, die nicht in Notenschrift fixiert werden, und andere, in denen das Verhältnis der
Notation zur Ausführung anders ist, als es Ingarden formuliert« (ebd.: 175).
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da sie etwas Nicht-Gegenständliches (»[d]as Musikwerk ist kein realer