- 76 -Schläbitz, Norbert: Mit System ins Durcheinander  
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glaubt einen prominenten Zugang zur Welt gefunden zu haben und über diesen Vorgestelltes wahrheitsgemäß in einer phänomenologischen Betrachtung graduell identifizieren zu können. Subjekt denkt Objekt. Was immer dann postuliert wird, mag im Zuge von »real« auftretenden Verfälschungen von der Wahrheit differieren, bleibt aber prinzipiell auf den Wahrheits- der Wesenskern bezogen. Die Folge ist eine Pluralität, aber eine, die um ein Zentrum kreist. »[D]er faulste aller Kompromisse[,] ist: sich auf ›Pluralismus‹ zu einigen. Damit beginnt – und vermeidet man die Dekonstruktion der Unterscheidung von Subjekt und Objekt. Jedem Subjekt wird seine eigene Sichtweise, seine eigene Weltanschauung, seine eigene Interpretation konzediert – wie dem Leser von Wolfgang Iser –, aber nur in dem Rahmen, den die gleichwohl ›objektive‹ Welt, der Text usw. zuläßt« (Luhmann 1992: 61). Und unter das »und-so-weiter« sind dann auch Musikwerke zu subsumieren, die Aussagen tätigen lassen und bei aller Pluralität geschieden werden können in wahrere und weniger wahre Aussagen, denn das Werk als solches bleibt ein objektiver Gegenstand. Es macht dann nachgerade keinen Unterschied mehr, ob der Gegenstand des Interesses als »intentional« oder als »real« deklariert wird, da auch der intentionale, bei aller Reflexivität, auf ein Ding an sich referiert, das einen Zugang erlaubt.

Schließlich muss auch kritisch nachgefragt werden, auf welchem Vorurteil – nach phänomenologischer Reduktion – die Deklaration eines reinen Bewusstseins eigentlich fußt. Beschreiben ohne Grundlegung von Urteilen, die den Akt der Beschreibung strukturieren, ist schlechterdings nicht möglich. Die phänomenologische Reduktion macht zwar im Prozess einer fortschreitenden »Einklammerung« den blinden Fleck aller Wahrnehmung sichtbar und sucht die Gerichtetheit des Erkennens aufzuheben, vergisst dabei aber, dass das Vermeinen eines reinen Bewusstseins selber schon intentional und somit wertend gefärbt ist und als blinder Fleck mitgeführt wird. Der Beobachter ist für die Operation seiner Beobachtung, mit der er ein reines Bewusstsein auszumachen glaubt, selber blind. Ein so erfasstes »Wesen« gründet so zuletzt in einem unhintergehbaren, von Vorurteilen durchsetzten, blinden Fleck. Man könnte auch so sagen: Der das Wesen einer Sache zu erschauen Wollende bleibt mit Blindheit beschlagen. Dieser blinde, grenzenziehende Fleck – »dies« und eben nicht »das« entscheidend zu unterscheiden – aber bleibt unhintergehbar. Schon die bloße Annahme eines »reinen Bewusstseins« kann ja nur getroffen werden vor dem Hintergrund der bezeichnenden Unterscheidung »reines Bewusstsein/intentionales Bewusstsein«, die auch anders hätte getroffen werden können. Die Annahme eines »Wesens« ist also eine vorurteilsgeprägte Unterstellung. Zwar mag man zurücktreten und die Unterscheidung, die zu der Unterscheidung »reines Bewusstsein/intentionales Bewusstsein« geführt hat, selber wieder beobachten, um das Vorurteil, die Gerichtetheit des Beobachtens und Urteilens einzuklammern und zu eliminieren, dies gelingt aber wiederum nur mit einer operativen Beobachtungsleistung, die unbeobachtet bleibt und folglich einer unbewusst mitlaufenden Intention geschuldet ist. Mit anderen Worten: Das Vorurteil bleibt unhintergehbar, einen voraussetzungslosen Ursprung oder Urgrund allen Meinens zu finden gerät zu einem Prozess, der auf keinen Kern zu stoßen versteht. Die Wesensschau gleicht dem Versuch Kommunikation mit reiner Information unter Absehung der Mitteilung anzureichern, was den Zustand objektiver Beobachtung und obligatorisch einen


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