glaubt einen prominenten Zugang zur
Welt gefunden zu haben und über diesen Vorgestelltes wahrheitsgemäß in einer
phänomenologischen Betrachtung graduell identifizieren zu können. Subjekt denkt
Objekt. Was immer dann postuliert wird, mag im Zuge von »real« auftretenden
Verfälschungen von der Wahrheit differieren, bleibt aber prinzipiell auf den
Wahrheits- der Wesenskern bezogen. Die Folge ist eine Pluralität, aber eine,
die um ein Zentrum kreist. »[D]er faulste aller Kompromisse[,] ist: sich auf
›Pluralismus‹ zu einigen. Damit beginnt – und vermeidet man die Dekonstruktion der
Unterscheidung von Subjekt und Objekt. Jedem Subjekt wird seine eigene
Sichtweise, seine eigene Weltanschauung, seine eigene Interpretation konzediert – wie
dem Leser von Wolfgang Iser
–, aber nur in dem Rahmen, den die gleichwohl
›objektive‹ Welt, der Text usw. zuläßt« (Luhmann
1992: 61). Und unter das
»und-so-weiter« sind dann auch Musikwerke zu subsumieren, die Aussagen
tätigen lassen und bei aller Pluralität geschieden werden können in wahrere
und weniger wahre Aussagen, denn das Werk als solches bleibt ein objektiver
Gegenstand. Es macht dann nachgerade keinen Unterschied mehr, ob der Gegenstand
des Interesses als »intentional« oder als »real« deklariert wird, da auch der
intentionale, bei aller Reflexivität, auf ein
Ding an sich referiert, das einen Zugang
erlaubt.
Schließlich muss auch kritisch nachgefragt werden, auf welchem Vorurteil – nach
phänomenologischer Reduktion – die Deklaration eines reinen Bewusstseins
eigentlich fußt. Beschreiben ohne Grundlegung von Urteilen, die den Akt der
Beschreibung strukturieren, ist schlechterdings nicht möglich. Die phänomenologische
Reduktion macht zwar im Prozess einer fortschreitenden »Einklammerung« den
blinden Fleck aller Wahrnehmung sichtbar und sucht die Gerichtetheit des
Erkennens aufzuheben, vergisst dabei aber, dass das Vermeinen eines reinen
Bewusstseins selber schon intentional und somit wertend gefärbt ist und als
blinder Fleck mitgeführt wird. Der Beobachter ist für die Operation seiner
Beobachtung, mit der er ein reines Bewusstsein auszumachen glaubt, selber blind.
Ein so erfasstes »Wesen« gründet so zuletzt in einem unhintergehbaren, von
Vorurteilen durchsetzten, blinden Fleck. Man könnte auch so sagen: Der das
Wesen einer Sache zu erschauen Wollende bleibt mit Blindheit beschlagen. Dieser
blinde, grenzenziehende Fleck – »dies« und eben nicht »das« entscheidend zu
unterscheiden – aber bleibt unhintergehbar. Schon die bloße Annahme eines
»reinen Bewusstseins« kann ja nur getroffen werden vor dem Hintergrund der
bezeichnenden Unterscheidung »reines Bewusstsein/intentionales Bewusstsein«, die auch
anders hätte getroffen werden können. Die Annahme eines »Wesens« ist also
eine vorurteilsgeprägte Unterstellung. Zwar mag man zurücktreten und die
Unterscheidung, die zu der Unterscheidung »reines Bewusstsein/intentionales
Bewusstsein« geführt hat, selber wieder beobachten, um das Vorurteil, die
Gerichtetheit des Beobachtens und Urteilens einzuklammern und zu eliminieren,
dies gelingt aber wiederum nur mit einer operativen Beobachtungsleistung,
die unbeobachtet bleibt und folglich einer unbewusst mitlaufenden Intention
geschuldet ist. Mit anderen Worten: Das Vorurteil bleibt unhintergehbar, einen
voraussetzungslosen Ursprung oder Urgrund allen Meinens zu finden gerät zu einem
Prozess, der auf keinen Kern zu stoßen versteht. Die Wesensschau gleicht dem
Versuch Kommunikation mit reiner Information unter Absehung der Mitteilung
anzureichern, was den Zustand objektiver Beobachtung und obligatorisch einen