- 281 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium 
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bzw. Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder, Komponisten, Textdichter, Musikverleger sowie -bearbeiter. Es wird zwischen angeschlossenen, außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedern unterschieden:106
106Vgl. Abschnitt 3 (Mitgliedschaft) von [Kreile und Becker(2004b)].
Für jene, die nur bei Gelegenheit komponieren, dichten, verlegen oder bearbeiten sieht die GEMA die angeschlossene Mitgliedschaft vor. Die ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Volles Stimmrecht in der GEMA-Mitgliederversammlung haben nur ordentliche Mitglieder. Die anderen werden durch Delegierte vertreten.

Die GEMA wird die treuhänderische Verwaltung der Urheberrechte übertragen. Die GEMA darf keine Gewinne erzielen, jedoch einen gewissen Teil der eingenommenen Gelder zur Deckung der Verwaltungsunkosten einbehalten. Die Hauptaufgabe der GEMA besteht darin, die vorgeschriebenen Vergütungen für Aufführungen, Sendungen oder Vervielfältigungen von geschützten Werken einzutreiben und an die entsprechenden Komponisten, Texter, Bearbeiter oder Verleger zu verteilen. Die Erträge und Verteilungssummen der Geschäftsjahre 2001 bis 2003 sind in Tabelle 15.2 dargestellt.


2001

2002

2003

Erträge

810,537

812,511

813,617

Aufwendungen

117,916

118,721

119,454

Verteilungssumme

692,621

693,790

694,163

Kostensatz

14,5 %

14,6 %

14,7 %


Tabelle 15.2: Erträge und Verteilungssume der GEMA 2001 bis 2003 in Mio. EUR (Quelle: Pressemitteilung der GEMA vom 28. Juni 2004)


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